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Wer ein Elektroauto anschafft, tut gut daran, zuhause eine Ladestation in Form einer Wallbox zu installieren. Denn, der weitaus grösste Teil der E-Autos wird zuhause geladen. Was aber ist bei der Einrichtung einer Heimladestation zu beachten?
(stö) Das Aufladen der Batterie Ihres Elektroautos zuhause ist nicht gleichbedeutend mit dem Anstecken an eine Haushaltssteckdose. Diese sind einerseits nicht auf grosse Mengen Elektrizität im Dauergebrauch ausgelegt, andererseits dauert so auch das Laden der Batterien für E-Autos sehr lange. Geeigneter ist die Installation einer sogenannten Wallbox oder einer Ladesäule, welche den Akku Ihres Elektromobils mit wesentlich mehr Energie versorgt.
Die Ladezeit hängt von der Ladeleistung ab. Im Heimbereich werden in der Regel Ladestationen mit einer Leistung von 3,7 bis 22 kW eingesetzt. Zum Vergleich: Die Haushaltssteckdose liefert maximal ca. 2,3 kW. Anlagen von bis zu 22 kW laden ein mittelgrosses E-Auto in etwa drei Stunden von 20 auf 80 Prozent. Da das Aufladen im Allgemeinen aber nachts erfolgt, kann auch eine tiefere Ladeleistung von 11 kW in Betracht gezogen werden. Diese kann der Batterie zu einer längeren Lebensdauer verhelfen.
Achten Sie darauf, Ihr Elektromobil mit Elektrizität aus erneuerbaren Quellen aufzuladen, am besten mit Strom von der Photovoltaikanlage auf Ihrem Dach.
Selbstverständlich lassen sich aufwändigere Anlagen auch steuern oder per App programmieren. Dies erlaubt u.a. auf einfache Weise das Laden Ihres E-Fahrzeugs mit Nachtstrom oder den Ausschluss des Ladevorgangs zu Strom-Spitzenverbrauchszeiten. Nicht zuletzt unter Einbezug Ihrer Photovoltaikanlage lässt sich die Ladestation auch ins Smart Home integrieren.
Die Einrichtung einer Ladestation in einem Mehrfamilienhaus bedarf immer des Einverständnisses der Verwaltung bzw. eines Mehrheitsentscheides der Eigentümerversammlung. Wenn mehrere Mieterinnen oder Mieter bzw. Stockwerkeigentümerinnen oder Stockwerkeigentümer an der Heimladestation teilhaben, so empfiehlt sich die Einrichtung einer Benutzeridentifikation (z.B. mittels RFID-Karte) mit entsprechenden Abrechnungsmöglichkeiten des Strombezugs.
Klären Sie als Mieterin oder Mieter vorzeitig mit der Verwaltung ab, was zum Ende der Mietdauer mit der Ladestation bzw. den Installationen dazu geschehen soll.
Falls Sie als einzelner Stockwerkeigentümer eine Ladestation auf Ihre Kosten errichten, ist es angebracht, wenn sich künftige zusätzliche Betreiber von Ladestationen an den von Ihnen übernommen Initialkosten beteiligen.
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