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Ladestation bei Stockwerkeigentum und Miete

Wer ein Elektro-Auto besitzt, möchte dieses gerne dort laden, wo es die längste Zeit steht. Das ist in den meisten Fällen zuhause. Damit Sie in Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohnung aber eine Heim-Ladestation errichten können, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten.

Das muss ich als Stockwerkeigentümer oder Mieter wissen, wenn ich mein E-Auto laden will
Wenn Sie in Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohung eine Ladestation errichten möchten, braucht es dafür ein entsprechendes Einverständnis.

(stö) Unabhängig davon, ob Sie in Ihrer Mietwohnung oder Eigentumswohnung in der Gemeinschaftsgarage eine Ladestation einrichten möchten: Ohne Einverständnis der Verwaltung bzw. der Stockwerkeigentümerschaft geht nichts. Während das Bewilligungsverfahren und die Kostenübernahme für Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer klar geregelt sind, besteht in Mietverhältnissen bei den Kosten sowie bei einem allfälligen Auszug der Mieterschaft ein gewisser Handlungsspielraum.

Heimladestation in Mietwohnungen: Wer bezahlt?

Grundsätzlich gilt: Mieterinnen und Mieter haben keinen Anspruch auf den Einbau einer Ladestation. Ist die Verwaltung aber einverstanden, in der Liegenschaft eine Strom-Tankstelle zu errichten, stellt sich die Frage der Kostenübernahme. Je nach Vereinbarung hat die Mieterschaft die Erstellungskosten gänzlich oder zu Teilen selbst tragen. Möglicherweise übernimmt aber auch die Verwaltung diese Kosten, welche wiederum auf den Mietzins überwälzt werden können.

Kosten für Ladestationen unter Mietern aufteilen

Wenn mehrere Mieterinnen und Mieter den Einbau einer gemeinsamen oder mehrerer Heim-Ladestationen wünschen, können die Installationskosten aufgeteilt werden. Möchten bei einer durch die Mieterschaft errichteten Ladestation weitere Mieterinnen und Mieter Strom beziehen, so ist es angemessen, wenn diese einen Beitrag an die zuvor angefallenen Errichtungskosten leisten.

Was geschieht mit der Ladestation beim Wegzug der Mieterschaft?

Wenn sich die Mieterschaft an den Erstellungskosten einer Ladestation beteiligt oder diese gänzlich übernimmt, sollte vorgängig geklärt werden, wie bei einem Wegzug zu verfahren ist. Je nach Vereinbarung kann die Verwaltung den vollständigen Rückbau verlangen. Bleibt die Ladestation nach einem Auszug bestehen, hat die betreffende Mieterschaft Anspruch auf eine Mehrwertentschädigung, diese lässt sich auch altersabgestuft vereinbaren.

Ladestationen bei Stockwerkeigentum: Die Eigentümerschaft entscheidet

Falls eine geplante Heim-Ladestation bei Stockwerkeigentümern nicht auf einer abgetrennten und im Sonderrecht ausgeschiedenen Park-Box erstellt werden soll, befindet die Miteigentümerversammlung über den Einbau. Je nachdem, ob der Einbau als notwendig oder nur als nützlich eingestuft ist, erfordert die Einwilligung einen reinen Mehrheitsentscheid der Miteigentümerinnen und Miteigentümer (notwendig) oder einen Mehrheitsentscheid jener Eigentümerinnen und Eigentümer, die auch die Mehrheit der Wertquote auf sich vereinigen (nützlich).

Künftige Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer an Errichtungskosten beteiligen

Wenn die Strom-Tankstelle im Stockwerkeigentum erstellt worden ist, können künftige Eigentümerinnen und Eigentümer dazu verpflichtet werden, sich rückgängig an den Erstellungskosten zu beteiligen, falls auch sie ihr Elektro-Fahrzeug in der Gemeinschaftsgarage aufladen möchten.

Benutzerabhängige Abrechnung der Stromkosten

Sowohl bei Mietverhältnissen als auch im Stockwerkeigentum muss der Strombezug separat ausgewiesen und abgerechnet werden können. Bezieht nur eine einzige Person im Haus Strom für die Ladestation, kann die Abrechnung möglicherweise über den betreffenden Stromzähler der Wohnung oder den Zähler beim Ladegerät erfolgen. Bei mehreren Strombezügern empfiehlt sich ein Abrechnungsmodus mit einer RFID-Chipkarte, welche den Bezug einzeln ausweist und diesen je nach Anlage gleich direkt via App oder über die Nebenkostenabrechnung belastet.

Technisches Dossier der Ladeinfrastruktur einreichen

Unabhängig davon, ob Sie für eine Mietwohnung oder Stockwerkeigentum eine Heim-Ladestation beantragen, lohnt es sich, der Verwaltung oder der Eigentümerschaft ein technisches Dossier der Ladeinfrastruktur vorzulegen. Erkundigen Sie sich dazu bei Ihrer Elektro-Fachperson. Diese wird die örtlichen Verhältnisse prüfen und geeignete Vorschläge zur Umsetzung machen. Anhand dieses Dossiers können die Verwaltung oder die Miteigentümerinnen und Miteigentümer darüber in Kenntnis gesetzt werden, was auf welche Weise installiert werden soll, aber auch wie die Versorgung der übrigen Strombezüger gesichert bleiben kann.

Ist ein Lastmanagement erforderlich oder sinnvoll?

Werden im gleichen Gebäude mehrere Ladestationen betrieben oder sind mehrere geplant, kann eine smarte Stromversorgung – auch Lade- oder Lastmanagement genannt – sinnvoll sein. Diese intelligente Stromversorgung verteilt eine bestimmte Menge Strom bei gleichzeitigem Laden von mehreren Elektro-Autos auf die verschiedenen Bezüger. Auf diese Weise können Überlastungen des Stromnetzes verhindert werden. Auch hierzu kann Sie Ihre Elektro-Fachperson beraten.

Häufige Fragen

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