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Teilnahmebedingungen zum Wettbewerb von hausinfo

Veranstalterin des Wettbewerbs von hausinfo ist die GVB Services AG, Papiermühlestrasse 130, 3063 Ittigen, welche ein Teil der GVB Gruppe* ist. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklären die Teilnehmenden ihr Einverständnis mit den nachfolgenden Bestimmungen:

1. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind volljährige und urteilsfähige Personen mit Wohnsitz in der Schweiz. Für die Richtigkeit der Angaben haften die Teilnehmenden. Die Teilnahme am Wettbewerb ist kostenlos und unabhängig von jeglichem Erwerb oder der Inanspruchnahme entgeltlicher Leistungen.

2. Durchführung und Abwicklung des Wettbewerbs

  • Im Rahmen unserer Newsletter-Versände werden verschiedene Produkte verlost.
  • Pro Person ist pro Newsletter-Wettbewerb nur eine Teilnahme erlaubt. Eine Teilnahme über Gewinnspielvereine oder automatisierte Dienste ist nicht gestattet.
  • Die Gewinnenden  erhalten den im Newsletter publizierte Preis.
  • Der Wettbewerb basiert auf einer Zufallsziehung. Die Bedingungen der Ziehung liegen zur Gänze im Verantwortungsbereich von hausinfo resp. der Services AG.
  • Der Gewinn kann nicht in bar abgelöst werden und ist nicht umtauschbar. Ein Gewinnanspruch ist nicht auf eine Drittperson übertragbar.
  • Die Lieferbedingungen der Gewinne werden von hausinfo resp. der Services AG festgelegt.
  • Es besteht kein Kaufzwang. Die Wettbewerbsteilnehmenden (nachstehend „Teilnehmende“) gehen keine vertraglichen oder sonstigen rechtlichen Verpflichtungen gegenüber der GVB Services AG oder Dritten ein.
  • hausinfo, resp. die Services AG behält sich vor, jederzeit die Teilnahmebedingungen zu ändern. Weiter behält sich die hausinfo, resp. die Services AG das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit zu beenden oder zu unterbrechen. Dies gilt insbesondere beim Vorliegen von Gründen, die einen planmässigen Ablauf des Gewinnspiels stören oder verhindern würden.

3. Haftung

Soweit gesetzlich zulässig, wird jegliche Haftung von hausinfo, resp. der GVB Services AG, ausgeschlossen. Insbesondere gilt:

  • Für Rechtsmängel der ausgehändigten Gewinne wird nicht gehaftet.
  • Die Bekanntgabe der Gewinner erfolgt ohne Gewähr.
  • Es wird keine Haftung übernommen für verlorene, beschädigte, fehlgeleitete, falsche oder verspätete Teilnahmeeintragungen, sowie für etwaige technische Schwierigkeiten, die das Endresultat des Wettbewerbs oder die Teilnahme beeinflussen könnte.

4. Datenschutz

  • Für die Teilnahme am Wettbewerb ist die Angabe von persönlichen Daten wie Name, Vorname, Strasse, Postleitzahl, Ort, Angaben zur Wohnsituation und E-Mail-Adresse erforderlich. Für deren Richtigkeit sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.
  • Mit der Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmenden der Bearbeitung der Daten für Marketingzwecke durch die GVB Services AG, die GVB Privatversicherungen AG, Wetter-Alarm sowie die SafeT Swiss AG zu. Die Daten werden vertraulich behandelt und keinesfalls an Dritte weitergegeben. 
  • Durch die Teilnahme am Wettbewerb stimmen die Teilnehmenden den Datenschutzbestimmungen der GVB Services AG resp. der GVB Gruppe zu. 

5. Ausschluss vom Wettbewerb

Bei einem Verstoss gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich hausinfo resp. die Services AG das Recht vor, Personen vom Wettbewerb auszuschliessen. Ausgeschlossen werden zudem Personen, die:

  • sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen;
  • sich anderweitig durch Manipulation einen Vorteil verschaffen;
  • unrichtige Angaben zu ihrer Person machen;
  • über die Einschaltung Dritter, z.B. Gewinnspielagenturen, am Wettbewerb teilnehmen;
  • in der GVB Gruppe (vgl. Fussnote 1) angestellt sind und deren Angehörige, sowie Agenturen und deren Mitarbeitende, welche von einem der Unternehmen der GVB Gruppe beauftragt wurden.

6. Weitere Bestimmungen

  • Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  • Über den Wettbewerb wird – ausser mit dem den Gewinnern – keine Korrespondenz geführt.
  • Die Teilnahmebedingungen unterliegen ausschliesslich dem Schweizer Recht.

Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ungültig, unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bestimmungen im Übrigen nicht berührt. Anstelle der ungültigen, unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung treten wirksame Bestimmungen, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahekommen. Wir wünschen Ihnen viel Glück!

Ittigen, 15. Juni 2023

* Zur GVB Gruppe gehören die Gebäudeversicherung Bern (GVB), die GVB Privatversicherungen AG, die GVB Services AG und die SafeT Swiss AG.