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Baugesuch und Baubewilligungsverfahren in der Schweiz

Wenn Sie ein Grundstück kaufen und beispielsweise ein Einfamilienhaus bauen wollen, müssen Sie ein Baugesuch einreichen. Je besser Sie das Bauprojekt und -gesuch vorbereiten, desto grösser sind Ihre Chancen auf eine Baubewilligung.

Baugesuch einreichen
Ein gut vorbereitetes, reglementskonformes Bauprojekt reduziert die Gefahr von Einsprachen durch die Nachbarschaft.
(rh) Gemäss Artikel 22 Absatz 1 und 2 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG, Raumplanungsgesetz) dürfen «Bauten und Anlagen (…) nur mit behördlicher Bewilligung errichtet oder geändert werden. Voraussetzung einer Bewilligung ist, dass a) die Bauten und Anlagen dem Zweck der Nutzungszone entsprechen und b) das Land erschlossen ist.» Dieser Artikel legt den Grundstein für die Bewilligungspflicht von Bauten und definiert gleichzeitig die Voraussetzungen für die Erteilung der Bewilligung, nämlich die Zonenkonformität und Landerschliessung. Bund und Kantone können die Bewilligungspflicht und die Voraussetzungen für die Bewilligungserteilung mit zusätzlichen Voraussetzungen ergänzen und konkretisieren (Art. 22 Abs. 3 RPG). Für welche Bauten keine Bewilligung notwendig ist, legen die kantonalen Baugesetze fest. Auskunft über Bestimmungen für Projekte, die in der Bauzone einer Gemeinde liegen, gibt das zuständige Bauamt der Gemeinde Auskunft, ansonsten hilft das kantonale Bauamt weiter.

Das Baugesuch

Ein Baugesuch wird bei der Gemeindeverwaltung eingereicht. Unter Umständen wird es von der Gemeinde an die zuständige kantonale Stelle weitergeleitet. Welche Informationen und Dokumente für die Prüfung des Gesuchs erforderlich sind, steht im Formular für die Einreichung von Baubewilligungsgesuchen.

Schafft das Gesuch die Hürde der vorläufigen Prüfung, wird es öffentlich publiziert. Die Publikation informiert unter anderem über die Einsprachefristen. Während der öffentlichen Auflage des Baugesuchs und der Projektunterlagen könnte beispielsweise die Nachbarschaft die Unterlagen einsehen und Einsprache erheben. Gleichzeitig überprüfen die zuständigen Ämter, ob das Bauprojekt zulässig ist.

Das Baubewilligungsverfahren

Im Baubewilligungsverfahren wird grundsätzlich nur geprüft, ob das Projekt mit den Vorschriften des Bau- und Planungsrechts sowie anderen massgeblichen Vorschriften des öffentlichen Rechts übereinstimmt. In erster Linie muss das Bauprojekt der Nutzungszone entsprechen. Nutzungszonen definieren die Art der Nutzung, zum Beispiel als Wohn- oder Gewerbezone, und definieren die Ausgestaltung, beispielsweise Ausnützungsziffer, Bauhöhen, Bauabstände usw. Allfällige Detailbebauungspläne, beispielsweise die Ausrichtung des Gebäudes oder die Grösse der Fenstern festlegen, werden ebenfalls berücksichtigt. Ausserdem können Anforderungen aus dem Baurecht, von Umweltschutzauflagen oder im Interesse der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit gestellt werden. Privatrechtliche Einwände wie Hinweise auf Bauverbotsdienstbarkeiten werden nicht im Baubewilligungsverfahren beachtet und müssen beim Zivilrichter geltend gemacht werden. Wenn das Bauvorhaben den eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Bestimmungen entspricht, wird die Baubewilligung erteilt.

Gut vorbereitet ist halb bewilligt

Die Dauer des formellen Baubewilligungsverfahrens hängt von verschiedenen Aspekten ab. Unter anderem von der Grösse des Bauvorhabens, weil davon abhängt, wie viele Ämter involviert sind, sowie der formellen und materiellen Qualität des Baugesuchs. Wer bauen will, muss sich an viele teils komplexe und detaillierte Vorschriften halten, die sein Bauvorhaben einschränken können. Darum ist es sinnvoll, alle Vorschriften, Reglemente und Zonenpläne schon vor dem Kauf des Grundstücks gründlich zu prüfen und zu klären, ob das Projekt mit diesen Vorgaben kompatibel ist. Falls ja, lohnt es sich, viel Zeit in das Projekt, das Baugesuch und die Unterlagen zu investieren. Je besser das Projekt und das Gesuch vorbereitet sind, desto schneller entscheiden die Ämter in der Regel. Ausserdem sinkt die Gefahr, dass die Nachbarschaft Einspruch einlegt.

Häufige Fragen

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