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Grundstücke

Was Sie über das Grundstücksrecht wissen müssen

Eine zu hohe Hecke oder neue Vorschriften für den Sichtzonenbereich von Ausfahrten – das Grundstücksrecht regelt (fast) alle Rechtsfragen rund um Grundstücke.

 Heckenhöhe und andere Fragen werden vom Grundstücksrecht geregelt
Das Grundstücksrecht regelt alle Rechtsfragen rund um Ihr Grundstück: vom Baurecht über Grundpfandrechte bis zum Stockwerkeigentumsrecht.

(rh) Als Grundstück gelten in der Schweiz nach Artikel 655 des Zivilgesetzbuches Liegenschaften, in das Grundbuch aufgenommene selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken. Das Grundstücksrecht regelt sämtliche rechtlichen Fragen rund um Grundstücke, zum Beispiel

  • Baurecht,
  • Dienstbarkeiten,
  • Grundpfandrechte,
  • Kauf- und Schenkungsverträge sowie Erbvorbezüge,
  • Nachbarschaftsrecht,
  • Nutzniessungs- und Wohnrecht, 
  • Parzellierungen und Vereinigungen sowie
  • Stockwerkeigentumsrecht.

Wichtige Teilbereiche des Grundstücksrechts

Die Leistungen, die von Rechtsanwälten oder Notaren erbracht werden, im Detail:

  • Baurecht ist das Recht, ein Grundstück für eine bestimmte Dauer (meist 30 bis 100 Jahre) zu nutzen. Der Eigentümer räumt dem Baurechtsnehmer das zeitlich befristete Recht ein, auf seinem Grund und Boden zu bauen. Dafür erhält er einen Baurechtszins. Baurechtsverträge müssen öffentlich beurkundet werden.
  • Dienstbarkeiten wie Fuss- und Fahrwegrechte oder Bau- und Pflanzungsbeschränkungen, aber auch Bau-, Nutzniessungs- oder Wohnrechte müssen im Grundbuch eingetragen werden. Dienstbarkeitsverträge regeln, wer etwas dulden oder unterlassen muss und wie er oder sie allenfalls dafür entschädigt wird.
  • Grundpfandrechte sind Pfandrechte an Grundstücken und werden öffentlich beurkundet. Wenn der Schuldner seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommt, kann der Gläubiger das Grundpfand im Schuldbetreibungs- oder Konkursverfahren verwerten lassen und so seine Forderung sicherstellen.
  • Ein Kauf, eine Schenkung oder ein Erbvorbezug muss vertraglich geregelt und öffentlich beurkundet werden. Die Verträge regeln Rechte und Pflichten. Grundstücke werden meistens in Nachfolgeregelungen in der Familie als Erbvorbezug (auf Anrechnung an zukünftige Erbteile) vorzeitig verschenkt.
  • Das Nachbarschaftsrecht wird nicht nur im Zivilrecht, sondern auch im eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Recht geregelt. Konflikte zwischen Nachbarn dauern in der Regel lange, kosten viel Geld und beeinträchtigen die Wohn- und damit die Lebensqualität. Darum sucht der Anwalt oder Notar als Vermittler eine gütliche Lösung für alle Parteien.
  • Das Nutzniessungsrecht legt fest, wer ein Grundstück bewohnen oder vermieten und die Mieteinnahmen behalten darf. Das Wohnrecht wird in der Regel lebenslang eingeräumt und regelt, wer das Haus oder die Wohnung bewohnen, aber nicht vermieten darf. Oft räumen Kinder den Eltern das Wohnrecht nach einem Erbvorbezug als Altersvorsorge ein.
  • Bei Parzellierungen werden Grundstücke aufgeteilt, bei Vereinigungen zusammengelegt. Wichtig ist, dass sämtliche im Grundbuch eingetragenen Rechte und Lasten bereinigt werden. Besonders schwierig ist die Regelung aller Dienstbarkeiten.
  • Stockwerkeigentumsrecht ist anspruchsvoll, weil Stockwerkeigentümer nicht das ganze Grundstück besitzen, sondern nur einen Anteil. Dieser Anteil wird im Grundbuch eingetragen und ist die Basis für die Verteilung der Unterhalts- und Betriebskosten der gemeinschaftlichen Bauteile. Ausserdem braucht es für bauliche Massnahmen an gemeinschaftlichen Bauteilen die Zustimmung der Stockwerkeigentümergemeinschaft. Das kann, je nach Miteigentümern, mehr oder weniger Konfliktpotenzial bergen. Darum ist es wichtig, bei der Begründung von Stockwerkeigentum an alle möglichen Probleme zu denken.
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto