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Wer haftet für Unfälle auf Ihrer Baustelle?

Bauarbeiter verunfallen häufiger bei der Arbeit als andere. Aber auch Baustellenbesucher sind einem höheren Risiko ausgesetzt. Wenn es um die Sicherheit geht, stehen alle in der Pflicht: Baufirma, Bauarbeiter, Planer und Bauherr. Aber wer haftet, wenn ein Unfall passiert?

Sicherheit auf Baustellen
Wenn es um die Sicherheit geht, stehen alle in der Pflicht: Baufirma, Bauarbeiter, Planer und Bauherr. Aber wer haftet, wenn ein Unfall passiert?

(stö) Auf Schweizer Baustellen verunfallen jedes Jahr mehr als 50'000 Bauarbeiter. Und das allein im Bauhaupt- und im Ausbaugewerbe. Zwar ist die Zahl der Unfälle im Bauhauptgewerbe – proportional zur Zahl der Beschäftigten – in den letzten zehn Jahren um einen Viertel zurückgegangen, aber im Vergleich zu anderen Berufen ist die Unfallrate auf dem Bau nach wie vor sehr hoch.

Sicherheit geht alle an

In die Sicherheitsvorkehrungen auf dem Bau sind alle Beteiligten involviert: Baufirmen und Bauarbeiter, aber auch Bauherrschaft und Planer. Bauarbeiten müssen so geplant werden, dass das Sicherheitsrisiko möglichst gering ist. Zum Beispiel dank Gerüsten, Geländern oder Abdeckungen für Bodenöffnungen usw. Besonders herumliegende Gegenstände werden häufig zu Stolperfallen. Eine tadellose Organisation auf der Baustelle und Absperrungen als Schutz vor unbefugtem Zutritt senken das Unfallrisiko. Ausserdem ist das Thema Sicherheit mit der Schlüsselübergabe nicht erledigt. Auch für künftige Unterhalts- oder Reinigungsarbeiten muss die Sicherheit gewährleistet sein.

Verhalten und Ausrüstung

Das richtige Verhalten und die richtige Ausrüstung der Bauarbeiter sind fraglos die wichtigsten Punkte in der Unfallprävention. Ein Schutzhelm, festes Schuhwerk, Handschuhe und – je nach Einsatz – Kleidung in Signalfarben sollten auf jeder Baustelle eine Selbstverständlichkeit sein. Richtig verhalten heisst vor allem, keine unnötigen Risiken einzugehen und Sicherheitsaspekten trotz Termin- oder Kostendruck Vorrang einzuräumen. Viele Baufirmen haben erkannt, dass Sicherheit auf dem Bau kein Hindernis oder Kostenfaktor ist, sondern ein Wettbewerbsvorteil, weil tiefe Unfall- und Unfallfolgekosten die Rechnung entlasten. Entsprechend werden die Mitarbeitenden geschult und unterstützt.

Sicherheit gehört in den Werkvertrag

Es gibt zahlreiche Vorschriften, Regeln und Normen, die von der Baufirma und Bauleitung zu beachten und durchzusetzen sind. Unter anderem die Bauarbeiten-Verordnung des Bundes und die Richtlinien der Eidgenössischen Koordinationskommission für Arbeitssicherheit (EKAS). Die Baufirma als Arbeitgeber ist verpflichtet, alle Vorschriften zu erfüllen und die Sicherheit ihrer Angestellten zu gewährleisten. Die Bauleitung muss die Arbeiten überwachen und kontrollieren, ob die Sicherheitsvorschriften eingehalten werden. Wie weit sie gehen muss, definieren ihre Rechte und Befugnisse, insbesondere ihr Weisungsrecht, die ihr gemäss Vertrag mit dem Bauherrn zustehen. Allgemein gilt, dass einer Bauleitung zugemutet werden kann, im Rahmen ihrer allgemeinen Kontrollpflicht zu erkennen, was einer Fachperson allgemein auffallen muss.

Artikel 104 der SIA-Norm 118 bestimmt die gemeinsame Pflicht der Baufirma und der Bauleitung, für die Sicherheit aller am Bauwerk beschäftigten Personen zu sorgen. Dazu zählen nicht nur die eigenen Angestellten der Baufirma und Planer, sondern auch der Bauherr und seine Angestellten, die auf der Baustelle beschäftigt sind.

Baustellenbesucher versichern

Während die Bauarbeiter durch die Unfallversicherung versichert sind, stellt sich bei Unfällen mit Besuchern auf der Baustelle die Haftpflichtfrage. Zwar sieht Artikel 107 der SIA Norm 118 vor, dass Bauherr und Baufirma vereinbaren, welche Haftpflichtversicherung die finanziellen Folgen von Besucherunfällen deckt. In der Regel ist aber primär der Bauherr verantwortlich. Er trägt wegen seiner allgemeinen Fürsorgepflicht die Versicherungspflicht für Besucherunfälle.

Nicht zuletzt darum ist es wichtig für jeden Bauherren, eine Bauherrenhaftpflicht-Versicherung abzuschliessen. Sie deckt die finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden Dritter, dazu zählen beispielsweise Baustellenbesucher. Wenig bis gar nicht sinnvoll ist dagegen die Unfallversicherung für Baustellenbesucher, weil die Haftpflichtversicherung ja die Kosten deckt.

Helm auf!

Auf der Baustelle sind auch Bauherren oder Baustellenbesucher einem erhöhten Unfallrisiko ausgesetzt. Darum sollten sie mindestens einen Sicherheitshelm und trittsichere Schuhen tragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto