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Zuständigkeiten bei Hausanschlüssen

Um Hausanschlüsse kümmern sich Hauseigentümer meist nur bei Problemen bei der Hausinstallation oder bei Schadenereignissen. Wer ist bis zu welchem Punkt für die Anschlüsse verantwortlich und wie verhalten sich die Eigentumsverhältnisse und Pflichten?

Hausanschlüsse versorgen Gebäude mit Wasser, Strom, Gas und Telefonie.
Hausanschlüsse versorgen Gebäude mit Wasser, Strom, Gas und Telefonie.

(rb) Jedes Haus verfügt über Anschlüsse an die lokalen Netze von Wasser, Abwasser, Elektrizität und Kommunikation. Bei Bauvorhaben, Kontrollen oder Sanierungen müssen die zuständigen Versorgungsunternehmen und Instanzen bekannt sein. Die Bauämter der Gemeinden verfügen über die notwendigen Informationen und stellen Listen, meist als Teil der Bauvorschriften zur Verfügung.

Zuständigkeit Stromanschluss

Der Hausanschluss für die Elektrizitätsversorgung erstreckt sich vom Netzanschluss bis zum Hausanschlusskasten. Der Netzanschluss auf öffentlichem Grund sowie die gesamte Anschlussleitung befinden sich in der Verantwortung und im Eigentum des Energieversorgers und wird ausschliesslich durch diesen erstellt. Die baulichen Voraussetzungen auf dem Privatgrund wie Kabelschutz, Durchbrüche oder Tiefbau befinden sich im Eigentum der Grundeigentümerschaft. Diese lässt das entsprechende Teilstück nach Angaben des Energieversorgers bauen und unterhält es.

Grenz- und Abgabestelle zwischen Netz und Hausinstallation bilden die Eingangsklemmen der Anschlussüberstromunterbrecher bzw. Hauptsicherungen im Hausanschlusskasten. Die Grenzstelle ist massgebend für die Zuordnung von Eigentum, Haftung und Unterhaltspflicht.

 Hausanschlüsse Elektrizität
Hausanschluss für die Elektrizitätsversorgung.

Zuständigkeit Gasanschluss

Der Hausanschluss ab Versorgungsleitung auf öffentlichem Grund (Strasse) bis Hauptabsperrhahn bei Gebäudeeintritt wird vom Energieversorger verlegt. Der Gebäudeeigentümer muss ein Unternehmen mit Installationsbewilligung beauftragen, um das erste Teilstück der Hausinstallation ab Hauptabsperrhahn zu montieren, inklusive passenden Anschlussstutzen für den Erdgaszähler. Der Zähler wird vom Energieversorger montiert. Die Hausinstallation muss vom Gebäudeeigentümer direkt einem geeigneten Unternehmen in Auftrag gegeben werden. Dies betrifft Neuinstallationen und Arbeiten an bestehenden Installationen, ausgenommen der Installation des Erdgaszählers.

 Hausanschluss Gas.
Hausanschluss Gas.

Zuständigkeit Wasseranschluss

Als Hausanschluss gilt bei der Trinkwasserversorgung das Leitungsstück inklusive T-Stück und Schieber ab der Versorgungsleitung bis und mit Wasserzähler. Für die Grabarbeiten beauftragt der Bauherr eine Baufirma. Verschiedene Bestimmungen in Baureglementen regeln meist Aspekte des Frostschutzes, der Druckprüfung oder des Leitungsdurchmessers.

Die Liefergrenze bildet das sogenannte Hausanschlussstück unmittelbar nach dem Eintritt der Leitung ins Gebäude. Die Gemeinde bestimmt die Führung und Art der Anschlussleitung. Diese ist intern ab der Liefergrenze, gefolgt vom Abstellhahn, bis zum Wasserzähler auf ihrer ganzen Länge offen und sichtbar zu führen. Unter Aufsicht des Wasserversorgers installiert das vom Bauherrn beauftragte Sanitärunternehmen die Leitung.

 Verhältnisse beim Trinkwasseranschluss.
Verhältnisse beim Trinkwasseranschluss.

Zuständigkeit Abwasseranschluss

Die Abwasserleitung aus dem Gebäude bis zur Einleitung in die öffentliche Kanalisation bildet den Hausanschluss. Dieser wird vom Grundeigentümer realisiert und verbleibt in dessen Eigentum. Nahe beim Gebäude muss auf dem privaten Grundstück ein Kontrollschacht erstellt werden. Ausserdem sind Kontrollschächte bei wichtigen Seitenanschlüssen und nach grösseren Richtungsänderungen erforderlich. Bei Rückstaugefahr sind häufig Rückstauklappen vorgeschrieben.

In der Praxis zeigt sich, dass oftmals das Wissen über die genaue Lage der Leitungen, notwendige Unterhaltsarbeiten und die Instandhaltung fehlt. Führen schadhafte Kanalisationen zu Problemen oder Grundwasserverschmutzung, haftet der Eigentümer.

 Situation beim Kanalisationsanschluss.
Situation beim Kanalisationsanschluss.

Tipps für Hauseigentümer

Um bei Fragen, Störungen, Problemen oder Notfällen gezielt reagieren zu können, lohnt es sich, eine aktuelle Liste der zuständigen Versorgungsfirmen zu führen. Bauamt und Werkhof der Gemeinde gehören auch auf die Liste der Notfallnummern, sie sind Anlaufstellen bei Wasserrohrbrüchen oder Problemen mit der Kanalisation. Liegt eine Störung oder ein Defekt bei Elektroinstallationen vor, sollte der Kontakt zu einem Notfalldienst oder einem Elektriker nicht fehlen.

Der Hauseigentümer muss bei Leitungsinstallationen den Versorgungsunternehmen kostenlos die Durchleitungsrechte als sogenannte Dienstbarkeit gewähren. Er verpflichtet sich meist auch, das Durchleitungsrecht für Leitungen zu erteilen, die für die Versorgung Dritter bestimmt sind. Werkleitungspläne – meist von den Gemeinden geführt – geben Auskunft über bereits bestehende Leitungen aller Versorgungsdienstleister.

Unterschied Gebäudeeinführungspunkt und Netzabschlusspunkt

Technisch ist zu unterscheiden zwischen dem Gebäudeeinführungspunkt (Building Entry Point – BEP, Verteilerkasten) und dem Netzabschlusspunkt. Die Lage des BEP kann vom Eigentümer selbst bestimmt werden. Dieser befindet sich meist im Keller und übergibt das Signal der Hausinstallation. Das Netzabschlussgerät (NAG, heute meist ein Router) befindet sich oft im Wohnbereich (bei älteren Häusern noch häufig im Eingangsbereich). In der Regel müssen die Grundversorgungsdienste bis zum BEP vom Netzbetreiber bereitgestellt werden. Somit geht der Gebäudeanschluss bei der Ersterschliessung zu Lasten des Telecom-Unternehmens, während die Hausinstallation vom Eigentümer übernommen werden muss.

 Telefon-Hausanschluss im Überblick.
Telefon-Hausanschluss im Überblick.

Zurzeit ist Swisscom Inhaberin der Grundversorgungskonzession. Damit ist sie verpflichtet, auf Verlangen einen Hausanschluss zu realisieren. Grundsätzlich steht es aber jeder Fernmeldedienstanbieterin frei, Hausanschlüsse zu realisieren. Bei der Glasfasererschliessung gibt es unterschiedliche Anbieter, beispielsweise auch Elektrizitätswerke. Beim Antrag für die Stromversorgung liegt häufig ein Formular für die Telefonie bei.

Die Spezifikationen, die Swisscom als Grundversorgungskonzessionärin am Netzabschlusspunkt einzuhalten hat, finden sich in der technischen und administrativen Vorschrift (TAV) «Eigenschaften von Schnittstellen der Grundversorgung» .

Ergänzendes zum Telefon-Hausanschluss

  • In den meisten Fällen ist der Telefon-Hausanschluss leitungsgebunden. Jedoch liegt es im Ermessen der Grundversorgungskonzessionärin (Swisscom), Anschlüsse mittels Mobilfunk- oder Satellitentechnik zu realisieren.
  • Grundsätzlich steht es jeder Fernmeldedienstanbieterin frei, Hausanschlüsse zu realisieren. So hat zum Beispiel UPC ein grosses eigenständiges Netz.
  • Liegt das Gebäude ausserhalb eines Siedlungsgebiets, kann der Eigentümer verpflichtet werden, jene Kosten zu übernehmen, die 20 000 Franken übersteigen.
  • Ausserhalb der Grundversorgung ist die Kostenfrage privatrechtlicher Natur. Der Hauseigentümerverband hat sich bei Glasfasererschliessungen mit Swisscom auf Musterverträge geeinigt.
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto, ESB Energie Service Biel, IWB Industrielle Werke Basel, SVGW, Stadt Baden Tiefbau, UVEK - BAKOM