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Welche Haustiere dürfen Sie in einer Mietwohnung halten?

Für einen Hund oder eine Katze brauchen Sie die Einwilligung Ihres Vermieters. Hamster dürfen Sie ohne halten. Was ist mit exotischen Tieren wie Schlangen oder Spinnen?

Für einen Hund oder eine Katze brauchen Sie die Einwilligung Ihres Vermieters.
Für einen Hund oder eine Katze brauchen Sie die Einwilligung Ihres Vermieters.

(rh) Viele Mietverträge halten fest, dass Hunde oder Katzen nur mit Erlaubnis der Liegenschaftsverwaltung in der Wohnung gehalten werden dürfen. Vermietende können die Erlaubnis verweigern, brauchen dafür allerdings einen guten Grund. Zum Beispiel die zu geringe Wohnungsgrösse, die eine artgerechte Haltung verunmöglicht, oder die Angst anderer Mietenden. In der Regel gilt das Prinzip der Gleichbehandlung: Wenn eine Mietpartei eine Katze halten darf, dürfen alle eine halten. In der Regel sind Hauskatzen kein Problem, schwieriger wird es mit Freigängerkatzen. Oft geht es um das Bild des Hauses, das durch Katzentreppen oder Katzenschleusen gestört werden könnte.

Anhang zum Mietvertrag

Das Institut für interdisziplinäre Erforschung der Mensch-Tier-Beziehung hat einen Anhang zum Mietvertrag erarbeitet. Dieser Anhang bringt die Anliegen der Vermietenden, der Mietenden und des Tierschutzes unter einen Hut. Die Vereinbarung hält sich an die aktuelle Rechtsprechung in der Schweiz und das europäische Übereinkommen zum Schutz der Heimtiere. Der Anhang zum Mietvertrag ist kostenlos, vermeidet Rechtsunsicherheiten und definiert die Pflichten des Tierhalters. Er wird vom Mieterinnen- und Mieterverband der Deutschschweiz und vom Schweizerischen Hauseigentümerverband anerkannt.

Das Recht ist erblich

Stirbt eine Katze, für die Vermietende eine Bewilligung erteilt haben, dürfen sich die Mietenden eine neue Katze anschaffen. Wird die Liegenschaft verkauft, müssen die neue Eigentümer:innen alle Bewilligungen respektieren. Das schützt Mietende mit Haustieren. Wenn eine Mietpartei sich aber ohne Erlaubnis oder trotz Verbot einen Hund oder eine Katze zulegt, müssen sie im schlimmsten Fall mit der Kündigung rechnen, falls sie sich nicht von ihrem Haustier trennen wollen.

Vorsicht bei exotischen Haustieren

Exotische Tiere wie Schlangen oder Spinnen dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Vermietenden gehalten werden. Sie können die Erlaubnis verweigern, auch wenn die Tiere ungiftig sind. Vermietende ist dazu verpflichtet, alle Mietenden vor übermässigen Beeinträchtigungen zu schützen. Dazu gehört die Angst davor, von einer Schlange überrascht zu werden. Ausserdem muss für die Haltung vieler exotischer Tiere eine Bewilligung des kantonalen Veterinäramtes eingeholt werden.

Ohne Einschränkungen erlaubt ist die Haltung von Kleintieren wie Mäusen, Hamstern, Kanarienvögeln oder Zierfischen, sofern sich ihre Anzahl in Grenzen hält. Bei Aquarien sollte vorgängig abgeklärt werden, ob der Boden das Gewicht des Beckens tragen kann.

Häufige Fragen

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