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Mietrecht: Regeln für gemeinsam genutzte Flächen

In einem Mehrfamilienhaus teilen sich die Mietenden Gemeinschaftsflächen wie die Waschküche oder Garage. Die Meinungen, wie solche Flächen genutzt werden dürfen, gehen manchmal auseinander. Am häufigsten geht es um die Nutzung des Treppenhauses.

 Das Mietrecht regelt Meinungsverschiedenheiten über die Nutzung des Treppenhauses
Das Treppenhaus dürfen alle Mietenden gemeinsam nutzen, darum müssen sie Rücksicht auf ihre Nachbarn nehmen.

(rh) In der Wohnung fehlt der Platz für das Schuhgestell – warum nicht einfach im Treppenhaus aufstellen? Der Abfallsack ist voll, die Abfuhr kommt erst übermorgen – warum den Sack nicht solange ins Treppenhaus stellen? Rechtlich gesehen ist der Fall klar. Das Treppenhaus eines Mehrfamilienhauses darf nur für seinen eigentlichen Zweck benutzt werden: Dass die Mietenden zur Wohnung gelangen können. Darüber hinaus ist nur eine Fussmatte vor der Wohnungstür erlaubt.

Der Durchgang muss frei sein

Weiterreichende Nutzungen müssen von der Liegenschaftsverwaltung bewilligt werden. Diese sollte unbedingt beachten, dass es auf keinen Fall zu Durchgangsbehinderungen im Treppenhaus kommt. Das ist lästig für die Nachbarn oder Besuchende und kann im Notfall beispielsweise die Feuerwehrleute oder Notfalldienste behindern. Generell sind Vermietende gut beraten, weiterreichende Nutzungen abzulehnen. Wenn ein Schuhgestell im Treppenhaus steht, kann derselbe Wunsch des Nachbarn nicht abgelehnt werden, selbst wenn sein Schuhgestell grösser ist als das bewilligte.

Vermietende sollten auch darauf achten, dass es im Treppenhaus nicht zu Lärm- oder Geruchsbelästigungen kommt. Müllsäcke können unangenehm riechen oder Pfützen hinterlassen. Und ein Rauchverbot im Treppenhaus sollte heutzutage selbstverständlich sein. Das Treppenhaus ist die Schnittstelle zu den Nachbarn, darum sollten alle aufeinander Rücksicht nehmen.

Garten, Waschküche, Garage & Co.

Das Treppenhaus gehört zur sogenannten Gemeinschaftsfläche in einem Mehrfamilienhaus. Wie die Eingänge, die Waschküche, der Garten, die Garage und, falls vorhanden, der Dachboden. Diese Flächen werden von allen Mietenden gemeinsam genutzt. Darum ist es sinnvoll, in einer Hausordnung zu regeln, wie die Flächen genutzt werden dürfen. Die Hausordnung sollte integrierender Bestandteil des Mietvertrages sein. Mit ihrer Unterschrift verpflichtet sich die Mietenden, sich an die Regeln zu halten. Verstösst eine Partei gegen die Hausordnung, können sie die Vermietenden schriftlich mahnen und an ihre Pflicht zu Sorgfalt und Rücksichtnahme erinnern. Falls das nicht hilft, können die Vermietenden den Mietvertrag mit einer Frist von mindestens 30 Tagen auf Ende eines Monats kündigen.

Miteinander reden löst viele Probleme

Soweit sollte es nicht kommen. Wenn sich eine Mietpartei am Schuhgestell der Nachbarn im Treppenhaus stört, soll sie sie darauf ansprechen. Vielleicht sind die Vermietenden einverstanden, dann gibt es keinen Grund, sich aufzuregen. Und falls die Vermietenden gar nichts davon wissen, finden die Mietparteien sicherlich eine einvernehmliche Lösung im Gespräch. Das ist einfacher und besser für das Klima im Haus, als die Vermietenden mit jeder Kleinigkeit zu behelligen.

  • Artikel von:
  • hausinfo
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  • istockphoto