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So gibt es keinen Ärger in der Waschküche

Wenn Menschen etwas teilen müssen, sollten alle auf alle Rücksicht nehmen. Das gilt auch für die Mietende in einem Mehrfamilienhaus, die sich eine Waschküche teilen. Trotzdem gibt es immer wieder Diskussionen um die Nutzung der Waschküche.

Kein Ärger in der Waschküche
Es gibt immer wieder Streit um die Nutzung der Waschküche. Zum Beispiel, wenn die Wäsche tagelang hängen bleibt.

(rh) Es kommt immer wieder Streit um die Nutzung der Waschküche. Zum Beispiel, wenn Mietende in der Nacht waschen, die Wäsche tagelang an der Wäscheleine hängen lassen oder die Waschküche nicht putzen. Im Mietrecht ist die Nutzung der Waschküche nicht geregelt. Es ist Sache der Vermietenden, eine Haus- oder eine Waschküchenordnung zu erlassen.

Das regelt die Hausordnung

Die Hausordnung regelt das nachbarschaftliche Zusammenleben im Haus. Sie ist oft ein integrierter Bestandteil des Mietvertrages. Alle Mietenden müssen sich daranhalten. Was erlaubt und was verboten ist, steht in der Vorlage des Schweizerischen Mieterschutzes beispielsweise unter «Gemeinsame Räume» (Punkt 3) beziehungsweise «Zu unterlassen ist» (Punkt 4):

  • «Wo Waschküche, Waschautomat, Trockenraum und Bügelzimmer vorhanden sind, findet die Benützung dieser Räume nach einem vom Vermieter festzulegenden Plan statt, der den berechtigten Interessen der Mieter Rechnung trägt. Dem jeweiligen Benützer steht das Recht zu, diese Räume während der bestimmten Zeit allein zu benützen. Nach Gebrauch sind die benützten Räume und Apparate zu reinigen und auszutrocknen, die Wasserabläufe freizumachen und im Winter die Fenster zu schliessen. Wäsche darf nur an den bestimmten Orten (Estrich, Trockenraum oder Aufhängeplatz) aufgehängt werden.»
  • «Zu unterlassen ist die Benützung von Waschmaschinen und Tumblern zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr und das starke Ein-und Auslaufenlassen von Wasser zwischen 22.00 Uhr und 06.00 Uhr.»

Wenn die Hausordnung ein integrierter Teil des Mietvertrages ist, können Verstösse im schlimmsten Fall zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen. 

Das regelt die Waschordnung

Zusätzlich zur Hausordnung kann die Liegenschaftsverwaltung eine Waschordnung erlassen. Im Vergleich zur Hausordnung ist die Waschordnung viel detaillierter. Sie hält fest,

  • wann gewaschen werden darf.
  • was erlaubt und was nicht erlaubt ist.
  • was in die Waschmaschine oder in den Tumbler gehört und was nicht.
  • wie die Geräte zu bedienen und zu reinigen sind.
  • was im Schadenfall zu tun ist und wer für Schäden haftet.

Die meisten Waschordnungen schliessen mit einem Appell an die Vernunft der Mietenden: «Übergeben Sie die Waschküche so, wie Sie sie am liebsten übernehmen: sauber gereinigt und aufgeräumt.»

Ein Waschplan sorgt für Ordnung

Die meisten Vermietenden regeln die Benutzung mit einem Waschplan. Waschen ist in der Regel von Montag bis Samstag von 7 bis 21 Uhr erlaubt und am Sonntag sowie an Feiertagen verboten. Ausser, alle Mietenden und die Verwaltung vereinbaren etwas anderes. Entweder wird jedem sein fester Waschtag zugewiesen oder die Mietenden tragen sich selber nach dem Motto «Wer zuerst kommt, wäscht zuerst» ein. Wenn es Terminkollisionen gibt oder jemand zum Beispiel nach den Ferien mehr Wäsche hat als üblich, müssen die Mietparteien miteinander reden. In der Regel finden sie eine Lösung und müssen nicht die Liegenschaftsverwaltung damit behelligen.

So sollte die Waschküche hinterlassen werden

Neben dem Waschplan führt die Sauberkeit regelmässig zu Diskussionen. Darum ist in vielen Haus- oder Waschordnungen aufgeführt, wie die Waschküche hinterlassen werden sollte:

  • Alle Filter (Waschmaschine, Tumbler, Entfeuchter) reinigen.
  • Schublade für die Waschpulver-Eingabe reinigen.
  • Waschmaschine trockenreiben.
  • Entfeuchter reinigen.
  • Boden reinigen (in der Waschküche und im Trocknungsraum).
  • Geräteoberflächen reinigen.
  • Waschtrog reinigen.
  • Strom und Wasser abschalten.
  • Leere Waschmittelpackungen im privaten Abfall entsorgen.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
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