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Rechte und Pflichten von Vermietenden

Sie wollen Ihre Wohnung, die Sie als Anlagealternative gekauft haben oder im Moment nicht selbst bewohnen, vermieten? Bevor Sie das tun, sollten Sie wissen, worauf Sie sich einlassen, wenn Sie den Mietvertrag unterschreiben. Wir fassen die wichtigsten Rechten und Pflichten von Vermietenden kurz zusammen.

Rechte und Pflichten als Vermieter
Wenn Sie Ihre Wohnung vermieten, gehen Sie einen Vertrag ein.

(rh) Wenn Sie Wohneigentum besitzen und Ihre Wohnung vermieten, schliessen Sie mit den Mietenden einen Vertrag ab. Dieser Mietvertrag kann formlos, im Prinzip sogar mündlich abgeschlossen werden. Trotzdem ist ein schriftlicher Vertrag sinnvoll. Zum einen, weil alles klar geregelt ist, zum anderen, weil das Mietrecht komplex ist. Musterverträge bieten viele Organisationen an, beispielsweise der Mieterinnen- und Mieterverband oder der HEV Schweiz. Die paar Franken, die solche Vorlagen kosten, sind gut investiert. Sie sparen Ihnen viel Zeit und Ärger, falls es einmal zu Unstimmigkeiten kommen sollte.

Aus jedem Vertrag entstehen für alle Parteien Rechte und Pflichten. Für Sie als die vermietende Partei sind das sogenannte Vermieterrechte und Vermieterpflichten.

Die 5 wichtigsten Pflichten von Vermietenden

  1. Sie müssen das Mietobjekt zur Verfügung stellen. Das heisst, Sie müssen am Tag, der im Vertrag als Mietbeginn definiert ist, die Haus- und Wohnungsschlüssel aushändigen. An diesem Tag geht das Hausrecht an die Mietenden über.
  2. Sie sind verpflichtet, das Mietobjekt so zu übergeben, wie es die Mietenden gemietet haben. Schäden, die in der Zwischenzeit entstanden sind, müssen Sie beseitigen. Das gilt nicht für Modernisierungen, Kleinreparaturen oder Schönheitsreparaturen.
  3. Sie müssen während der Heizperiode (1. Oktober bis 30. April) sicherstellen, dass die Heizung einwandfrei funktioniert. Mietende müssen die Wohnung in der Heizperiode auf 20 Grad beheizen können. Das heisst aber nicht, dass alle Räume auf 20 Grad geheizt werden müssen.
  4. Sie müssen den Mietenden gestatten, die Wohnung mit engen Familienangehörigen wie Ehepartnern, eingetragenen Lebenspartnern oder Kindern zu teilen – solange das Mietobjekt nicht überbelegt ist. Details regeln Sie im Mietvertrag.
  5. Sie müssen den Mietenden erlauben, die Wohnung unterzuvermieten. Aber nur, wenn ein berechtigtes Interesse vorliegt, etwa ein Arbeitseinsatz im Ausland. Dafür haben Sie das Recht zu erfahren, wer die Untermietenden sind.

Die 5 wichtigsten Rechte von Vermietenden

  1. Sie dürfen den Mietzins erhöhen. Aber nur, wenn Sie Ihre Gründe nachvollziehbar erklären können. Zum Beispiel mit einer Erhöhung des Referenzzinssatzes. Ausserdem setzt das tendenziell mieterfreundliche Mietrecht enge Vorgaben und klare Fristen für Mietzinserhöhungen.
  2. Sie dürfen alle Betriebskosten – ohne Kosten für die Verwaltung – den Mietenden in Rechnung stellen. Mit der Rechnung müssen Sie ihnen eine Betriebskostenabrechnung vorlegen und allenfalls sämtliche Ausgaben belegen.
  3. Sie dürfen den Mietenden im Vertrag den Missbrauch der Wohnung verbieten. Legen Sie beispielsweise fest, dass sie das Objekt nicht gewerblich nutzen dürfen, falls Kundenbesuche die Nachbarschaft belästigen.
  4. Sie dürfen die Wohnung ohne die Mietenden betreten, wenn sie einverstanden sind. Zum Beispiel in Notfällen wie Wasserrohrbrüchen, für dringende Reparaturen oder für Besichtigungen mit Nachmietenden beziehungsweise Kaufinteressenten.
  5. Sie dürfen den Mietvertrag auflösen, wenn Sie die Wohnung für sich oder für ein Familienmitglied brauchen. Dafür müssen Sie allerdings die Vorgaben und Fristen im Mietrecht beachten. Falls die Mietenden mehrmals den Hausfrieden gestört oder die Miete nicht bezahlt haben, können Sie ihnen fristlos kündigen.

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