Wohnen im Stockwerkeigentum

Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer
Mit der Begründung von Stockwerkeigentum entsteht automatisch auch die Gemeinschaft der Stockwerkeigentümer; sie muss nicht speziell gegründet werden.

Nachbarrecht für Stockwerkeigentümer
Ein Stockwerkeigentümer ist Mit- und nicht Alleineigentümer einer Liegenschaft. Entscheide, welche die Liegenschaft als Ganzes betreffen, darf er deshalb nicht allein fällen.

Unterschiede zwischen Sonderrecht und Sondernutzungsrecht
Wer sich für Stockwerkeigentum interessiert, stösst bald auf die Ausdrücke Sonderrecht und Sondernutzungsrecht. Trotz der sprachlichen Ähnlichkeit liegen diese beiden Begriffe inhaltlich meilenweit auseinander, mit entsprechenden rechtlichen Folgen.

So regelt das Gesetz das Stockwerkeigentum
Das Stockwerkeigentum wird in einem speziellen Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt. Die relevanten Bestimmungen finden Sie in den Artikeln 712a - t ZGB.

Welche Versicherungen brauchen Stockwerkeigentümer?
Als Stockwerkeigentümer sind Sie Teil einer Gemeinschaft und besitzen Teile der Liegenschaft mit anderen. Darum sollten Sie wichtige Versicherungen als Stockwerkeigentümergemeinschaft abschliessen. Andere Versicherungen schliessen Sie je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis individuell ab.

Stockwerkeigentum: So vermeiden Sie Konflikte
Als Besitzer einer Eigentumswohnung sind Sie Nachbar und Miteigentümer in einer Stockwerkeigentümergemeinschaft. Das birgt Konfliktpotenzial. Weil Sie als Nachbar Rücksicht auf Ihre Nachbarn nehmen und als Miteigentümer die Interessen der Gemeinschaft mit Ihren persönlichen Interessen in Einklang bringen müssen.

Eigentumswohnung kaufen: 5 Tipps
Eigentumswohnungen sind in den vergangenen Jahren immer beliebter geworden. Vor dem Kauf sollten Sie sich jedoch über einige Besonderheiten bei Stockwerkeigentum im Klaren sein. Unsere 5 Tipps helfen weiter.

Gemeinschaftliche Teile bei Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum und gemeinschaftliche Nutzung: Die Ausdrücke schliessen sich nicht aus, sie gehören eng zusammen – und sind ein klarer Fall für klare Regeln.

Die Rechtsnatur des Stockwerkeigentums
Der Begriff «Eigentumswohnung» ist gebräuchlich und wird im Immobilienhandel häufig verwendet. Wer eine kaufen will, geht normalerweise davon aus, eine Wohnung zu Eigentum zu erwerben, eine Eigentumswohnung.

Erdbebenversicherung für Stockwerkeigentümer
Was ist mit der Eigentumswohnung, wenn ein schweres Erdbeben unser Land erschüttern sollte? Mit der Erdbebenversicherung GVB Terra «Etage» der GVB Privatversicherungen AG können Sie Ihr Stockwerkeigentum optimal absichern.

Darum ist ein Erneuerungsfonds sinnvoll
Weil Sanierungen teuer sind, sollten Stockwerkeigentümer frühzeitig einen Erneuerungsfonds einrichten und regelmässig Geld einzahlen. So können sie die finanzielle Belastung auf mehrere Jahre verteilen.

Sonderrecht und Wertquote
Gemäss Artikel 712e Abs. 1 des Zivilgesetzbuches sind bei der Begründung von Stockwerkeigentum die räumliche Ausscheidung (Miteigentumsanteil) und der Anteil jeder Stockwerkeinheit in Bruchteilen mit einem gemeinsamen Nenner am Wert der Liegenschaft oder des Baurechts (Wertquote) anzugeben.

Eigentumswohnung vermieten
Viele kaufen im Hinblick auf ihre Pensionierung eine Eigentumswohnung und vermieten sie bis zum Einzug. Lohnt sich ein frühzeitiger Kauf? Und was ist bei der Finanzierung des Objekts zu beachten?

Verwaltung von Stockwerkeigentum
Stockwerkeigentum erfreut sich in der Schweiz stark steigender Beliebtheit. Damit rückt auch die Frage nach der Verwaltung vermehrt ins Zentrum.