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Wer Stockwerkeigentum besitzt, erhält im Frühling dicke Post: Die Einladung zur ordentlichen Versammlung mit allen Unterlagen. Alle Eigentumsparteien müssten die Unterlagen im eigenen Interesse prüfen. Doch vielen fehlt die Zeit oder das Knowhow. Deshalb ist es für Stockwerkeigentümergemeinschaften sinnvoll, eine unabhängige Revisionsstelle zu engagieren.
Alle Eigentumsparteien sollten die Unterlagen vor der Versammlung kontrollieren. Das Gesetz schreibt zwar für Jahresrechnungen von Stockwerkeigentümergemeinschaften keine Revisionspflicht vor. Trotzdem ist es sinnvoll, eine von der Verwaltung unabhängige Revisionsstelle zu beauftragen, die Rechnungs- und Geschäftsführung zu prüfen. Die Verwaltung muss der Revisionsstelle alle Unterlagen vorlegen, die diese braucht, um zu kontrollieren, ob die Jahresrechnung inklusive Bilanz und Budget ordnungsgemäss und vollständig geführt wird. Dazu gehören Belege, Kontoauszüge, Stammdaten und Verträge.
Eine Revision ist aufwendig. Die Revisionsstelle prüft unter anderem, ob die Verwaltung
Nach der Kontrolle informiert die Revisionsstelle die Verwaltung über Mängel und regt konkrete Verbesserungen an. Während der Stockwerkeigentümerversammlung berichtet sie über das Ergebnis ihrer Arbeit und beantragt, die Jahresrechnung zu genehmigen oder abzulehnen. Falls die Revisionsstelle nicht an der Versammlung teilnehmen kann, werden ihr schriftlicher Bericht und ihr Antrag verlesen. Dann stimmen die Eigentumsparteien über die Jahresrechnung ab und entlasten die Verwaltung (Décharge erteilen).
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