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Am 1. August begeht die Schweiz ihren Nationalfeiertag. Die Bevölkerung feiert diesen Tag landauf und landab mit grossen Feuern und viel Feuerwerk. Lesen Sie, welche Regeln rund ums Abfeuern befolgt werden sollten.
(pg) 1889 hat der Bundesrat den 1. August zum Schweizer Nationalfeiertag erklärt. Seit 1994 auch ein offizieller Feiertag, geniesst die Bevölkerung diesen Tag meistens traditionell mit Ansprachen, Fahnen oder Lampions, bei Grillfesten oder beim «Buure-Zmorge». 1. August-Feuer und Feuerwerke gehören natürlich auch dazu. Die grossen Feuer und Feuerwerke, die von Städten und Gemeinden organisiert werden, sind betreffend Sicherheit in den allermeisten Fällen kein Problem. Absperrungen und genügend Feuerwehr vor Ort können im Notfall Schlimmeres verhindern.
Anders sieht es bei 1. August-Feiern im privaten Rahmen aus. Jedes Jahr führen das unsachgemässe oder unvorsichtige Abfeuern von Feuerwerk oder ausser Kontrolle geratene Feuer zu Schäden in Millionenhöhe. Und auch Personen kommen leider oft zu Schaden. Wer sein eigenes 1. August-Feuer entfachen will, sollte sich vor allem bewusst sein, dass er/sie die Verantwortung dafür trägt.
Auch im Umgang mit Feuerwerk ist Vorsicht das oberste Gebot. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung bfu und die Beratungsstelle für Brandverhütung BfB haben zahlreiche Tipps zusammengestellt, wie Unfälle vermieden werden können.
Kommt es trotz aller Vorsichtsmassnahmen zu einem Brand, dann gilt: Alarmieren (Feuerwehr 118), Retten, Löschen.
Das Entfachen von Feuern und Feuerwerk am 1. August ist von Gesetzes wegen nicht verboten. Es gibt aber Ausnahmen: So sind nicht handhabungssichere Gegenstände wegen ihrer Gefährlichkeit in der Schweiz verboten und dürfen deshalb auch nicht eingeführt werden. Dazu gehören am Boden knallendes Feuerwerk, «Lady-Crackers», die länger als 22 mm sind und/oder einen Durchmesser von mehr als 3 mm aufweisen sowie «Knallteufel» mit einem Gewicht von über 2,5 mg.
Bei grosser Trockenheit können Kantone und Gemeinden ausserdem Feuerwerke wie auch das Entzünden von Feuerwerkskörpern einschränken. Viele Gemeinden rufen auch immer wieder dazu auf, Feuerwerk aus Lärmschutzgründen erst am Nationalfeiertag zu entzünden, allerdings sind die Reglemente unterschiedlich. Zwar störend, unangebracht und schlicht ein Ärgernis beginnt die Knallerei und Heulerei in der Regel aber immer früher und dauert an, bis der letzte «Pfupf» verschossen ist.
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