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Sicherer Umgang mit Feuerwerk: 10 Tipps

Feuerwerk fasziniert Kinder und Erwachsene gleichermassen. Damit aus der Faszination keine Gefahr wird, lesen Sie die 10 wichtigsten Sicherheitstipps im Umgang mit Feuerwerk.

 Feuerwerk fasziniert Kinder und Erwachsene gleichermassen.
Jedes Jahr führt das Abbrennen von Feuerwerk zu schweren Verletzungen, Bränden und Lärmbelästigungen.

Bei aller Faszination und Freude an Feuerwerken muss erwähnt werden, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern jedes Jahr zu schweren Verletzungen, Bränden und Lärmbelästigungen führt. Durch einfache und vorbeugende Massnahmen kann die Unfall- und Brandgefahr wesentlich reduziert werden. 

Die 10 wichtigsten Sicherheitstipps im Umgang mit Feuerwerk

  1. Lassen Sie sich beim Kauf von Feuerwerk die Handhabung der einzelnen Feuerwerkskörper erklären. Lesen Sie die Gebrauchsanweisung (bevor es draussen dunkel wird) und befolgen Sie sie.
  2. Lagern Sie Feuerwerk an einem kühlen, trockenen und vor Kinderhänden geschützten Ort.
  3. Stellen Sie Wasser zum Löschen und Kühlen von Verbrennungen bereit.
  4. Je nach Grösse des Feuerwerkkörpers ist ein Sicherheitsabstand von 40 bis 200 Metern zu Gebäuden, Getreidefeldern oder Waldrändern erforderlich. Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in unmittelbarer Nähe von Menschen ist verboten.
  5. Schliessen Sie an bekannten Festtagen Dachluken, Fenster und Türen.
  6. Zündhölzer, Feuerzeuge  und Feuerwerk gehören nicht in die Hände von Kleinkindern. Während des Festes helfen Verbote erfahrungsgemäss wenig. Besser ist eine altersgerechte Instruktion über den richtigen Umgang mit Feuerwerk und eine Beaufsichtigung während dem Abbrennen.
  7. Brennt ein Feuerwerkskörper nicht ab, darf man sich ihm frühestens nach fünf Minuten nähern. Übergiessen Sie den Blindgänger mit Wasser. Nachzündversuche sind gefährlich.
  8. Raketen sind aus einer gut verankerten Flasche oder einem Rohr abzufeuern. Der Raketenstab darf nicht in die Erde eingesteckt werden.
  9. Basteleien an Feuerwerkskörpern und Eigenkreationen sind gefährlich.
  10. Rauchen Sie nie in der Nähe von einem Feuerwerk.

Die verschiedenen Kategorien für Feuerwerk

Feuerwerk zu Vergnügungszwecken wird in der Schweiz in 4 Kategorien unterteilt:

  • Kategorie 1 – Pyrotechnische Spielwaren: Verkauf nur an Personen über 12 Jahren.
  • Kategorie 2 – Feuerwerk mit geringfügigem Gefährdungspotenzial. Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 16 Jahren.
  • Kategorie 3 – Feuerwerk mit erhöhtem Gefährdungspotenzial. Verkaufsbewilligung notwendig. Verkauf nur an Personen über 18 Jahren.
  • Kategorie 4 – Feuerwerk mit erheblichem Gefährdungspotenzial. Nicht im Detailhandel erhältlich. Seit 2014 Verkaufsbewilligung nur nach Schulung, mit Fachausweis, Erwerbsschein und Abbrandgenehmigung.
  • Artikel von:
  • Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) und hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto