Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon
Brandschutz rund ums Haus
Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Brandschutz in Mehrfamilienhäusern und Hochhäusern

Was gilt es baulich in Bezug auf Brandschutz in Mehrfamilien- und Hochhäusern zu beachten? Welche Vorkehrungen sollten seitens der Bewohner getroffen werden – und wie verhalten sie sich richtig im Brandfall?

Brandschutz in Mehrfamilienhäusern und Hochhäusern
Mehrfamilienhäuser sind durch die vielen Wohnungen, Tiefgaragen und Bastelräume einer höheren Brandgefahr ausgesetzt.

(stö) Die Angst vor einem Brandausbruch in den eigenen vier Wänden rangiert bei Schweizerinnen und Schweizern weit oben – nicht unbegründet: Von jährlich rund 10'000 Bränden, die die 19 kantonalen Gebäudeversicherungen verzeichnen, brechen drei Viertel in Wohnhäusern aus. Besonders in Mehrfamilienhäusern – und noch viel mehr in Hochhäusern – sollte der Brandschutz demnach gut ausgerüstet sein.

Brandschutz früh in die Planung integrieren

Die Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) erarbeitet umfassende Brandschutzvorschriften. Sie beinhalten einerseits die Brandschutznormen, welche die Grundsätze für den baulichen, technischen und betrieblichen Brandschutz festhalten und Brandschutzrichtlinien und Prüfbestimmungen festlegen. Für Bauherren, Generalunternehmer oder Baugenossenschaften ist es dabei besonders wichtig, den Brandschutz am und im Gebäude bereits im ersten Planungsstadium zu berücksichtigen.

Flucht- und Rettungswege

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Fluchtwege wie Treppenhäuser, Korridore und Ausgänge. Sie sind so anzulegen, dass sie jederzeit rasch und sicher benutzt werden können. Die schweizerischen Brandvorschriften der VKF definieren Anzahl, Länge, Breite und Ausführung der Treppenanlagen in Mehrfamilien- und Hochhäusern. Auflagen bestehen weiter unter anderem im Zusammenhang mit Bauteilen, Baustoffen, technischen Ausrüstungen und bei der Anordnung von Türen und Fenstern.

In allen Gebäuden müssen Flucht- und Rettungswege jederzeit freigehalten werden. Für die Feuerwehr muss der Zugang zu den Wohnbauten immer ungehindert gewährleistet sein. Treppenanlagen, Korridore und Ausgänge dürfen nicht zweckentfremdet werden; Schuhmöbel, Fahrräder etc. verwandeln sich in einem mit dichtem Rauch gefüllten Treppenhaus sofort zu gefährlichen Stolperfallen für die Flüchtenden und die Rettungsleute. Zudem bilden sie eine Brandlast an einem Ort, wo keine Brandlasten zugelassen sind.

Rauchmelder und erste Brandbekämpfung

Die Beratungsstelle für Brandverhütung (BfB) empfiehlt, die Brandsicherheit durch den Einbau von Rauchmeldern in jeder Wohnung zu verbessern. Dies fällt meistens in die Zuständigkeit der Mietenden. Es ist empfohlen, dass Mehrfamilien- und Hochhäuser für eine erste Brandbekämpfung ausreichend mit Löschgeräten wie Handfeuerlöscher, Wasserlöschposten und/oder Löschdecken versorgt sind. Die Vermietende und Verwaltungen sollten die Mietenden dazu anhalten, zumindest die Anleitungen und Vorschriften im Umgang mit Löschgeräten durchzulesen.

Sonderfall Brandschutz Einstellhalle

Besonderen feuerpolizeilichen Regelungen unterliegen Einstellhallen, Werkstatt- und Lagerräume. Sie sind als Brandabschnitte zu erstellen und gegen Räume anderer Nutzung abzutrennen.

Richtiges Verhalten im Brandfall

Allen Sicherheitsmassnahmen zum Trotz: Ist ein Brand einmal ausgebrochen, muss sofort – und vor allem richtig gehandelt werden. Bei Brandausbruch gilt der Grundsatz «Alarmieren – Retten – Löschen». Dabei sollte ruhig und überlegt vorgegangen und Panik vermieden werden.

Für Mehrfamilien- und Hochhäuser gilt im Brandfall die gleiche Handlungsanweisung wie für Einfamilienhäuser: Das Gebäude verlassen und draussen bleiben.

Vorsorgliche Massnahmen für Hausbewohner

  • Elektrogeräte nach Gebrauch ausschalten (nicht auf Standby schalten).
  • Brennbare Gegenstände von Elektrogeräten, Kochplatten und Heizungen etc. fernhalten.
  • Raucherwaren nach Gebrauch immer löschen und in einem Blecheimer entsorgen.
  • Zündhölzer und Feuerzeuge ausser Reichweite von Kindern aufbewahren.
  • Nie im Bett rauchen.
  • Beim Umgang mit brennbarer Flüssigkeit für gute Belüftung des Raumes sorgen.
  • Kerzen nur in sicherem Abstand zu brennbaren Materialien aufstellen.
  • Reparatur- sowie Installationsarbeiten nur durch Fachpersonen ausführen lassen.
  • Löschdecken gehören in jeden Haushalt.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • Getty Images