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Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Erdbebenrisiko und Bodenbeschaffenheit

Bei der Planung erdbebensicherer Gebäude sowie in Bezug auf das Erdbebenrisiko einer Region ist die Beschaffung des Untergrunds ein wichtiger Faktor. Je instabiler oder weicher ein Boden ist, um stärker sind die Erschütterungen und somit auch die Gebäudeschäden im Falle eines Erdbebens. Auskunft darüber geben die seismischen Baugrundklassen des Bundes.

 Bei der Planung erdbebensicherer Gebäude ist die Beschaffung des Untergrunds ein wichtiger Faktor.
Die nach der SIA-Norm 261 definierten Baugrundklassen teilen den Untergrund (bis in eine Tiefe von bis zu 30 Metern) in sechs Kategorien (A bis F) ein.

Die Mehrzahl der bestehenden Bauten in der Schweiz weist eine unbekannte und zum Teil zu geringe Erdbebensicherheit auf. Im Ereignisfall ist deshalb mit erheblichen Schäden rechnen.

Bei der Bestimmung der seismischen Einwirkung, die als Basis für die Bemessung oder Überprüfung von Bauwerken dient, ist deshalb die Verstärkung des Erdbebensignals durch die lokalen geologischen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Denn der lokale Baugrund ist ausschlaggebend für die Intensität und Dauer der Erschütterungen bei einem Erdbeben. 

Seismische Baugrundklassen der Schweiz

Um die Erdbebeneinwirkung für ein Gebäude zu bestimmen, ist unter anderem die Baugrundklasse ausschlaggebend. Die nach der SIA-Norm 261 definierten Baugrundklassen teilen den Untergrund (bis in eine Tiefe von bis zu 30 Metern) in sechs Kategorien (A bis F) ein. A meint harten Fels, während dem sind mit F statisch instabile Böden gemeint. Die Baugrundklassen dienen als Arbeitshilfe für die Anwendung der Tragwerksnormen und sind deshalb bei der Planung erdbebensicherer Gebäude zu berücksichtigen. 

Die Karte der seismischen Baugrundklassen ist eine Hinweiskarte. Das heisst, sie hat keine rechtliche Verbindlichkeit. Sie gibt einen groben Überblick, welche Gebiete im Falle eines Erdbebens einen eher günstigen beziehungsweise eher ungünstigen Untergrund aufweisen.

Um Gewissheit über die Bodenbeschaffenheit im konkreten Fall zu erhalten, können und wollen die Baubehörden keine Garantien übernehmen. Der private Bauherr und Grundstückbesitzer haftet in jeden Fall. 

Tabelle der seismischen Baugrundklassen (Version 2014) der SIA Norm 261

A Fels oder andere felsähnliche geologische Formation mit höchstens 5 m Lockergestein an der Oberfläche.
B Ablagerungen von sehr dichtem Sand, Kies oder sehr steifem Ton mit einer Mächtigkeit von mindestens einigen zehn Metern, gekennzeichnet durch einen allmählichen Anstieg der mechanischen Eigenschaften mit der Tiefe.
C Ablagerungen von dichtem oder mitteldichtem Sand, Kies oder steifem Ton mit einer Mächtigkeit von einigen zehn bis mehreren hundert Metern.
D Ablagerungen von lockerem bis mitteldichtem kohäsionslosem Lockergestein (mit oder ohne einige weiche kohäsive Schichten), oder von vorwiegend weichem bis steifem kohäsivem Lockergestein.
E Oberflächliche Schicht von Lockergestein mit Werten der Klasse C oder D mit einer Mächtigkeit zwischen 5 m und 20 m über einer Schicht mit einem Wert der Klasse A.
F Strukturempfindliche, organische und sehr weiche Ablagerungen (z. B. Torf, Seekreide, weicher Lehm) mit einer Mächtigkeit über 10 m.
  • Artikel von:
  • hausinfo
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