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Erdbeben: Wann treten Schäden am Gebäude ein?

Ab der Stärke von 2,5 oder mehr werden Erdbeben in der Regel von Menschen verspürt. Gebäude können aber bereits bei mittelschweren Erdbeben ab Stärke 4 in Mitleidenschaft gezogen werden. Das kann alles passieren.

 Versicherung für Erdbebenschäden
Bei mittelschweren Erdbeben ab Stärke 4 sind bereits Schäden wie Mauerrisse oder abfallende Verputzteile möglich.

Jährlich werden in der Schweiz zwischen 500 und 800 Beben aufgezeichnet, wovon etwa 15 eine Magnitude von 2,5 oder mehr erreichen und von Menschen verspürt werden. Einmal pro Jahr treten im Schnitt Stösse der Stärke 4 auf, während Beben der Stärke 5 statistisch alle zehn Jahre vorkommen.

Das Naturgefahrenportal des Bundes stuft Erdbeben in verschiedene Gefahrenstufen ein. In der Regel hat ein Erdbeben eine Magnitude (Stärke) und je nach auftretenden Schäden verschiedene Intensitätswerte. Gemäss der Europäischen Makroseismischen Skala (EMS-98) wird die Intensität in zwölf Stärkegraden von I bis XII ausgedrückt. Die grösste Intensität wird meist nahe am Ort des Bebens (Epizentrum) erreicht und nimmt mit der Entfernung vom Epizentrum ab. Erdbeben können je nach Dauer, Bodenbeschaffenheit und Bauweise unterschiedliche Auswirkungen auf Gebäude haben.

Schadenpotenzial bei mittelschweren Beben

Während bei Magnituden von 3 oder weniger meistens nur das Geschirr in den Schränken klappert, können bei Erdbeben mit einer Magnitude ab 4 und einer Intensität von V oder VI bereits ernsthafte Schäden an Gebäuden auftreten.

Möglich sind:

  • Schäden wie Mauerrisse oder abfallende Verputzteile
  • Verschiebungen des Fundaments 
  • Einströmendes Wasser, welches infolge eines Rohrbruchs das Erdgeschoss flutet

Bei Erdbeben mit einer Magnitude ab 5 oder mehr und einer Intensität von VII oder VIII sind schwere Gebäudeschäden zu erwarten.

Möglich sind: 

  • Herabfallende Kaminteile
  • Einstürzende Zwischenwände resp. Giebelteile oder tragende Bauteile
  • je nach Bauart können Gebäude auch als Ganzes einstürzen 
 Erdbebenschäden
Schadenpotenzial bei mittelschweren Beben

Zusätzliche Gefahren

Gebäude sind bei Erdbeben aber nicht nur durch die Erschütterungen selber gefährdet, sondern seismische Aktivitäten können auch nachfolgend Erdrutsche, Hangstürze oder Bodenverflüssigungen auslösen.

Hohe anfallende Kosten

Ist die die Statik Ihres Zuhauses beeinträchtigt, muss dies von einem Gutachter überprüft werden. Unter Umständen ist ihr Haus vorübergehend nicht bewohnbar und Sie müssen an einem anderen Ort wohnen.

Die hohen Kosten für Sofortmassnahmen, Reparatur und Wiederaufbau, Experten, Notreparaturen, Hotel und allenfalls Mietertragsausfall müssen vom Hauseigentümer getragen werden, da Erdbebenschäden nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt sind.

Erdbebensicherheit ist kein umfassender Schutz

Gemäss den geltenden SIA-Normen müssen Neubauten so errichtet werden, dass das Schadensrisiko bei Erdbeben möglichst klein bleibt. Die Erdbebensicherheit bezieht sich dabei in erster Linie auf die Tragkonstruktion. Die Häuser sollen auch bei kräftigen Beben vor einem Einsturz bewahrt bleiben. Schäden an der Bausubstanz sind jedoch auch bei erdbebensicheren Gebäuden nicht ausgeschlossen. Da aber bei 90% aller Gebäude in der Schweiz die Erdbebensicherheit nicht erfasst ist, lassen sich die Auswirkungen von grösseren Beben auf die meisten Häuser kaum voraussehen.

Fest steht, dass zahlreiche Gebäude, gemessen an den heutigen Anforderungen für Neubauten, eine ungenügende Erdbebensicherheit haben, da zur Bauzeit keine Bauvorschriften galten oder den Normenanforderungen an die Erdbebensicherheit geringe Beachtung geschenkt wurde.  

Challenge: Erraten Sie die Erdbebenschäden?

  • Artikel von:
  • hausinfo
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