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Eine Kooperation mit den Fachpersonen der GVB

Was kann man tun, wenn ein Haus erdrutschgefährdet ist?

Das beste Mittel, um ein Gebäude vor Erdrutsch zu schützen, ist das Bauen ausserhalb der Gefahrenzone. Aber auch bei bestehenden Häusern kann etwas unternommen werden.

 Erdrutsche werden häufig durch starke Niederschläge ausgelöst.
Erdrutsche werden häufig durch starke Niederschläge, aber auch durch Erschütterungen - beispielsweise durch ein Erdbeben - ausgelöst.

(stö) Unter Erdrutsch versteht man das natürliche oberflächliche Abgleiten von Gesteins- oder Erdmassen. Erdrutsche werden häufig durch starke Niederschläge, aber auch durch Erschütterungen - beispielsweise durch ein Erdbeben - ausgelöst.

Erdrutsche und Bergrutsche sind zweierlei

Als Bergrutsch bezeichnet man das Abgleiten meist grösserer Teile einer Bergflanke durch geologisch bedingte Unstabilitäten. Schäden durch Erdrutsch sind nicht zu verwechseln mit Bergdruckschäden, welche über einen längeren Zeitraum und so durch fortgesetzte Natureinflüsse entstanden sind. Diese Schäden sind bei der obligatorischen Gebäudeversicherung ausgeschlossen.

Von Mauerrissen bis zu verschütteten Gebäuden

Je nachdem, wie der Erdrutsch das Gebäude erfasst, können Risse im Mauerwerk entstehen, Wandpartien eingedrückt oder sogar – wenn ein ganzer Hang wegrutscht – ganze Bauten vollständig verschüttet werden

Schutzmassnahmen vor Erdrutschen

Den Hang stabilisieren

  • Rutschgefährdete Hänge sichern (tief wurzelnde Bäume und Sträucher pflanzen).
  • Rutschgefährdete Hänge mit «Erdnägeln» oder Holzkonstruktionen (Holzkästen) sichern.
  • Meteorwasser abführen (Drainage des Hanges).
  • Hangverbauung mit Anker vorsehen.

Bei einem Neubau

  • Prüfen Sie in den so genannten Gefahrenkatastern und Gefahrenkarten (bei der Gemeinde einsehbar), ob Ihre Parzelle in einem gefährdeten Gebiet liegt. Die Kataster und Karten geben die Art und das mögliche Ausmass einer Gefährdung an. Diese Prüfung empfiehlt sich vor allem für Bauparzellen in Bergregionen oder Hangsituationen.
  • Ziehen Sie Spezialisten bei. Fachpersonen für die Prüfung der Baugrundbeschaffenheit sind örtlich ansässige Geologen oder Ingenieure. Informieren Sie sich auch bei langjährigen Anwohnern, lokalen Bauunternehmen und beim Bauverwalter der Gemeinde über die Bodenbeschaffenheit resp. mögliche Gefahren.

Bei bestehenden Gebäuden

  • Abführung des Meteorwassers gewährleisten (Drainagen).
  • Mit Scheiben oder Pfählen die Last des Gebäudes auf tragsicheren Untergrund stellen.
  • Bodenplatte und Aussenwände verstärken.
 
  • Artikel von:
  • Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen, hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto