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Massnahmen für den Gebäudeschutz bei Steinschlag

Steinschlag, Fels- oder Bergstürze nehmen zu. Sie verursachen Schäden von kleinen Dellen bis hin zur kompletten Verschüttung oder Zerstörung von Gebäuden. Wir sagen Ihnen, welche Schutzmassnahmen Sie für Ihre möglicherweise gefährdete Immobilie treffen können.

Steinschlag, Fels- oder Bergstürze nehmen zu
Steinschlag, Fels- oder Bergstürze nehmen zu. Sie verursachen Schäden von kleinen Dellen bis hin zur kompletten Verschüttung oder Zerstörung von Gebäuden.

(pg) Verschüttete Strassen, beschädigte Geleise, zerstörte Gebäude, verletzte oder sogar getötete Berggänger - die Meldungen über die Folgen von Steinschlägen, Felsstürzen oder Murgängen häufen sich. Die Ursachen dafür sind vielfältig. Gemäss dem Institut für Schnee- und Lawinenforschung ist auf immerhin 6-8% der Fläche der Schweiz der Untergrund instabil. Insofern sind Steinschlag und Felsstürze etwas Normales. Klar ist aber auch: Infolge des Klimawandels nehmen die Gefahren zu. Denn die schmelzenden Gletscher und der auftauende Permafrost geben immer mehr Steine und Felsblöcke frei.

Freies Fallen, Springen oder Rollen von einzelnen Steinen (bis 0,5 m grosse Steine) oder Blöcken (über 0,5 m grosse Blöcke) in steilem Gelände bezeichnet man als Stein- und Blockschlag. Ein Fels- oder Bergsturz hingegen ist der plötzliche Absturz grosser (100 bis 100' 000 m3) bis sehr grosser (bis mehrere Millionen m3) Gesteinspakete, die mehr oder weniger stark fragmentiert sind. Gerade bei letzteren werden enorme Kräfte entfesselt. Auffangdämme oder Schutznetze können Schutzmassnahmen sein, vielfach stösst man bei den Sicherungsmassnahmen dieser Grössenordnung jedoch an technische und finanzielle Grenzen.

Gebäude bei Steinschlag gefährdet

An Gebäuden können die Schäden je nach Grösse der bewegten Masse und der Fallhöhe zwischen Dellen in Fassaden über das Durchschlagen von Dächern bis hin zum Zertrümmern von Aussenmauern oder zum Verschütten des Gebäudes reichen. Entsprechend wichtig ist beim Bau einer neuen Immobilie in gefährdetem Gebiet die frühzeitige Planung, damit die richtigen Schutzmassnahmen getroffen werden können.

Steinschlagschutz - die wichtigsten Massnahmen

  • Gefährdungsabklärung durch Ingenieur oder Architekt
  • Definition der Schutzziele
  • Gebäude optimal geschützt in das Gelände einpassen
  • Angepasste Innenraumplanung in möglichem Gefährdungsbereich
  • Ort von Öffnungen (Fenster/Türen) und Nutzungskonzept des Aussenraumes sorgfältig planen
  • Verschalungs- und Verstärkungsmassnahmen an Aussenwänden/Dach vorsehen
  • Damm-, Mauer-, Netzkonstruktionen in der Umgebung anbringen
  • Stabilisierungsmassnahmen an Abbruchstellen (Verkleidung/Begrünung)

Bestehende Gebäude nachträglich vor Steinschlag schützen

  • Verschalungs- und Verstärkungsmassnahmen an Fassaden, Türen und Fenstern sowie dem Dach
  • Innenraumnutzung im Gefährdungsbereich anpassen
  • Verlagerung intensiv genutzter Aussenräume
  • Damm-, Mauer-, Netzkonstruktionen zur Abschirmung bauen
  • Stabilisierungsmassnahmen an Abbruchstellen (Verkleidung/Begrünung)
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto