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Das Risiko, in der Schweiz von einem starken Erdbeben betroffen zu sein, wird von vielen unterschätzt. Ein starkes Beben ist eine Frage der Zeit – und dann genügt die aktuelle Versicherungsdeckung in den meisten Fällen nicht. Mit dem Abschluss einer zusätzlichen Erdbebenversicherung können Schäden am Gebäude oder Fahrhabe gedeckt werden.
Was viele nicht wissen: Erdbebenschäden am Gebäude sind nicht umfassend in der obligatorischen Gebäudeversicherung gedeckt. Das bedeutet, dass die Reparaturkosten oft selbst getragen werden müssen.
In der Schweiz gibt es einen Pool sowie im Kanton Zürich einen Fonds, die bei einem Schaden durch Erdbeben einspringen würden:
Der «Schweizerische Pool für Erdbebendeckung» stellt in 18 Kantonen mit obligatorischen Gebäudeversicherungen (ohne Kanton Bern) bis zu zwei Milliarden Franken bereit. Für ein zweites Erdbeben im gleichen Jahr stehen weitere zwei Milliarden Franken zur Verfügung. Der Wert aller Gebäude liegt bei rund 1'300 Milliarden Franken.
Im Kanton Zürich hat der «Erdbebenfonds der Gebäudeversicherung des Kantons Zürich» eine Milliarde Franken zurückgestellt.
In der Schweiz bieten verschiedene Privatversicherer Erdbebenversicherungen an. Ob Schäden als Folge eines Erdbebens etwa an Hausrat oder Eigenheim gedeckt sind, muss bei der jeweiligen Versicherung abgeklärt werden.
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