Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon

Benötigen Sie eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

Haftpflichtfälle in Ihrem Gebäude oder auf Ihrem Gelände können teuer werden, speziell wenn Menschen zu Schaden kommen. Schützt Sie Ihre Privathaftpflichtversicherung genügend vor den teilweise unabsehbaren finanziellen Folgen oder benötigen Sie zusätzlich eine Gebäudehaftpflichtversicherung?

 Gebäudehaftpflichtversicherung
Baumängel und ungenügender Unterhalt sind oft an Haftpflichtschäden schuld. Wie schützen sich Hauseigentümer vor den finanziellen Folgen?

(rh) Ursache der meisten Haftpflichtschäden sind bauliche Mängel und der ungenügende Unterhalt einer Immobilie. Als Immobilienbesitzerin oder Immobilienbesitzer haften Sie für die Folgen von Personen- und Sachschäden. Das Gesetz definiert die Haftpflicht eindeutig:

  • Haftpflicht aus Werkeigentum (Obligationenrecht, Artikel 58, Absatz 1): «Der Eigentümer eines Gebäudes oder eines anderen Werkes hat den Schaden zu ersetzen, den diese infolge von fehlerhafter Anlage oder Herstellung oder von mangelhafter Unterhaltung verursachen.»
    Beispiel: Der Postbote rutscht auf dem vereisten Weg zur Haustüre aus (ungenügender Unterhalt) oder ein loser Dachziegel fällt auf ein Auto, das vor dem Haus steht (Baumangel).
  • Haftpflicht aus Grundeigentum (Zivilgesetzbuch, Artikel 679) «Wird jemand dadurch, dass ein Grundeigentümer sein Eigentumsrecht überschreitet, geschädigt oder mit Schaden bedroht, so kann er auf Beseitigung der Schädigung oder auf Schutz gegen drohenden Schaden und auf Schadenersatz klagen.»

Gebäudehaftpflichtversicherung: Ja oder nein?

Wenn Sie Ihr Einfamilienhaus oder eine Wohnung in Ihrem Mehrfamilienhaus mit höchstens drei Wohnungen selbst bewohnen, müssen Sie nicht weiterlesen. Ihre Privathaftpflichtversicherung deckt in den meisten Fällen sämtliche Kosten und Sie benötigen keine zusätzliche Gebäudehaftpflichtversicherung. Wenn Sie aber

  • in Ihrer Eigentumswohnung wohnen,
  • ein grösseres Mehrfamilienhaus besitzen,
  • nicht in Ihrem kleinen Mehrfamilienhaus (bis drei Wohnungen) wohnen oder
  • Ihr Einfamilien- beziehungsweise Ferienhaus vermieten,
  • Ihr Gebäude Geschäftsräumlichkeiten aufweist

lohnt es sich, bis zum Ende zu lesen. Denn in diesen Fällen ist eine Gebäudehaftpflichtversicherung ist für Sie sinnvoll. Sie kommt für Schadenersatzforderungen auf, berät Sie in Rechtsfragen und lehnt unbegründete oder überhöhte Ansprüche ab. Die meisten Versicherungen decken auch die Schäden, die durch Anlagen oder Einrichtungen entstehen, die zum Gebäude gehören. Beispielsweise Personenaufzüge, Tankanlagen, Abstellplätze sowie Einstellhallen für Motorfahrzeuge, Kinderspielplätze, Gartenteiche und Schwimmbecken oder Nebengebäude.

Die Vorteile für Stockwerkeigentümer

Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer sollten grundsätzlich eine gemeinsame Gebäudehaftpflichtversicherung abschliessen, da bei einem Haftpflichtschaden jeder einzelne Eigentümer für den Schaden haftbar gemacht werden kann. Die Stockwerkeigentümerinnen und -eigentümer profitieren ausserdem von der Subsidiärdeckung, wenn sie die Gebäudehaftpflichtpolice gemeinsam abschliessen. Ihre Privathaftpflichtversicherungen übernehmen dann den Teil der Entschädigung, der die Versicherungssumme ihrer Gebäudehaftpflichtversicherung übersteigt.

Viele Versicherungsgesellschaften bieten Gebäudehaftpflichtversicherungen an. Die Prämie richtet sich nach der vereinbarten Versicherungssumme und ist vergleichsweise günstig, besonders in Anbetracht der schwierigen Abschätzung der Folgen von Haftpflichtfällen und der möglicherweise hohen Ersatzforderungen bei Personenschäden.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto