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Wohneigentum mit Gebäudeversicherung absichern

Die Gebäudeversicherung deckt Schäden an Gebäuden, die durch Feuer und Elementarereignisse entstehen. Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.

Gebäudeversicherung abschliessen
Die Gebäudeversicherung ist in den meisten Kantonen obligatorisch und bei der kantonalen Gebäudeversicherung abzuschliessen.

(rh) Feuer, Brand, Rauch, Blitzschlag und Explosionen oder Hagel, Hochwasser und Überschwemmungen, Lawinen, Sturmwinde, Schneedruck und Schneerutsch, Erdrutsche, Felsstürze und Steinschlag können an Gebäuden grosse Schäden verursachen. Mit einer Gebäudeversicherung können Eigentümerinnen und Eigentümer ihre Gebäude gegen diese Risiken absichern. Die Gebäudeversicherung ist für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer eine wichtige Absicherung, da Schäden an Gebäuden in der Regel sehr kostenintensiv sind.  

Versichert sind das Gebäude selbst, sowie zum Gebäude gehörende Einrichtungen wie

  • Türen
  • Treppen
  • Fenster/Fensterläden/Storen
  • Bodenbeläge
  • Heizungen/Lüftungen/Klimaanlagen
  • Sanitäre Einrichtungen
  • uvm.

Gebäudeversicherung fast überall obligatorisch

Die Gebäudeversicherung ist in 22 Kantonen obligatorisch, nur nicht in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (Ausnahme Bezirk Oberegg) und Wallis. In 19 Kantonen gibt es öffentlich-rechtliche Gebäudeversicherungen. In den Kantonen Genf, Uri, Schwyz, Tessin, Appenzell Innerrhoden, Wallis und Obwalden bieten nur private Versicherungsgesellschaften die entsprechende Leistung an.

Die Prämien variieren von Kanton zu Kanton. Wie viel die Versicherung nach einem Schadenfall auszahlt, hängt bei kantonalen Gebäudeversicherungen vom ermittelten Versicherungswert ab, bei privaten Versicherungen von der fixierten Versicherungssumme.

Auch während des Hausbaus springt die Gebäudeversicherung bei Schäden ein – wobei sie in dieser Zeit als Bauzeitversicherung bezeichnet wird.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
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