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Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich immer. Diese sorgt dafür, dass Haushaltsgegenstände im Schadenfall gleichwertig neu ersetzt werden. Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um Hausratversicherungen.
(stö) Der Hausrat umfasst die Gegenstände, die sich im Haus, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einrichtungen, die von Mieter:innen installiert worden sind, z.B. Waschmaschine oder Tumbler, gehören ebenfalls zum Hausrat. In den Versicherungsschutz eingebunden sind auch entliehene, geleaste oder gemietete Gegenstände von Drittpersonen, welche sich in der Wohnung, im Keller oder im Estrich der Versicherungsnehmenden befinden.
Je nach Vereinbarung deckt die Hausratversicherung Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, Diebstahl von Gegenständen zuhause oder auswärts sowie Beschädigungen durch Dritte. In jüngerer Zeit werden von vielen Versicherern sogenannte Hausratkasko-Versicherungen angeboten. Diese decken selbst verursachte Schäden beispielsweise an elektronischen Geräten. Gerade bei Smartphones ist diese Lösung günstiger als vom Verkäufer angebotene Zusatzversicherungen fürs Handy, zumal die Hausratkasko Schäden an sämtlichen elektronischen Geräten deckt
Versicherungsnehmende sind verpflichtet, alles zu tun, um Schäden zu verhindern oder diese so gering wie möglich zu halten. So müssen sie gestohlene Kreditkarten oder Sparbücher sofort sperren lassen. Beschädigte Gegenstände müssen bis zur Besichtigung aufgehoben werden. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Versicherungsleistung. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Grad des Eigenverschuldens gekürzt werden.
Im Schadenfall entspricht die in der Police aufgeführte Versicherungssumme dem maximalen Betrag der Entschädigung. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme daher periodisch überprüft werden. Bei grösseren Neuanschaffungen im Haushalt empfiehlt es sich, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Eine Unterversicherung kann nämlich teuer zu stehen kommen. Einerseits wird bei einem Totalverlust höchstens die vereinbarte Versicherungssumme entschädigt, andererseits ist auch ein Teilschaden nur in dem Verhältnis gedeckt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht. Eine gute Gelegenheit zur generellen Überprüfung der Versicherung bietet zum Beispiel ein Umzug, wobei das Inventar am besten pro Zimmer erfasst und schriftlich festgehalten wird.
Wichtig ist die Vereinbarung der Versicherungssumme zum Neuwert, das heisst zum heutigen Neuanschaffungspreis. Die Gegenstände im Haushalt sollten daher zum Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Achten Sie darauf, dass die Versicherung eine automatische Teuerungsanpassung enthält, bei der die Versicherungssumme an den Hausratsindex oder an den Index der Konsumentenpreise angepasst wird. Nur mit diesen Massnahmen lässt sich sicherstellen, dass im Schadenfall die volle Entschädigung ausgerichtet wird.
Die meisten Versicherer bieten einen kombinierten Versicherungsschutz, bestehend aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung. In der Regel dürfte diese Lösung etwas günstiger sein als zwei einzelne Policen.
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