Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon

Auf was muss ich bei einer Hausratversicherung achten?

Der Abschluss einer Hausratversicherung lohnt sich immer. Diese sorgt dafür, dass Haushaltsgegenstände im Schadenfall gleichwertig neu ersetzt werden. Hier finden Sie alles Wissenswerte rund um Hausratversicherungen.

Bei Neuanschaffungen empfiehlt es sich, die Hausratversicherung entsprechend anzupassen.
Bei Neuanschaffungen empfiehlt es sich, die Hausratversicherung entsprechend anzupassen.

(stö) Der Hausrat umfasst die Gegenstände, die sich im Haus, in der Wohnung, auf dem Balkon oder im Garten befinden und die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Einrichtungen, die von Mieter:innen installiert worden sind, z.B. Waschmaschine oder Tumbler, gehören ebenfalls zum Hausrat. In den Versicherungsschutz eingebunden sind auch entliehene, geleaste oder gemietete Gegenstände von Drittpersonen, welche sich in der Wohnung, im Keller oder im Estrich der Versicherungsnehmenden befinden.

Erweiterte Versicherungsdeckung und Hausratkasko

Je nach Vereinbarung deckt die Hausratversicherung Feuer-, Wasser- und Elementarschäden, Diebstahl von Gegenständen zuhause oder auswärts sowie Beschädigungen durch Dritte. In jüngerer Zeit werden von vielen Versicherern sogenannte Hausratkasko-Versicherungen angeboten. Diese decken selbst verursachte Schäden beispielsweise an elektronischen Geräten. Gerade bei Smartphones ist diese Lösung günstiger als vom Verkäufer angebotene Zusatzversicherungen fürs Handy, zumal die Hausratkasko Schäden an sämtlichen elektronischen Geräten deckt 

Versicherungsnehmende sind in der Pflicht

Versicherungsnehmende sind verpflichtet, alles zu tun, um Schäden zu verhindern oder diese so gering wie möglich zu halten. So müssen sie gestohlene Kreditkarten oder Sparbücher sofort sperren lassen. Beschädigte Gegenstände müssen bis zur Besichtigung aufgehoben werden. Wer Schäden vorsätzlich herbeiführt, erhält keine Versicherungsleistung. Auch bei grober Fahrlässigkeit kann die Entschädigung je nach Grad des Eigenverschuldens gekürzt werden.

Versicherungssumme regelmässig prüfen

Im Schadenfall entspricht die in der Police aufgeführte Versicherungssumme dem maximalen Betrag der Entschädigung. Um einer Unterversicherung vorzubeugen, sollte die Versicherungssumme daher periodisch überprüft werden. Bei grösseren Neuanschaffungen im Haushalt empfiehlt es sich, die Versicherungssumme entsprechend anzupassen. Eine Unterversicherung kann nämlich teuer zu stehen kommen. Einerseits wird bei einem Totalverlust höchstens die vereinbarte Versicherungssumme entschädigt, andererseits ist auch ein Teilschaden nur in dem Verhältnis gedeckt, in dem die Versicherungssumme zum Ersatzwert steht. Eine gute Gelegenheit zur generellen Überprüfung der Versicherung bietet zum Beispiel ein Umzug, wobei das Inventar am besten pro Zimmer erfasst und schriftlich festgehalten wird.

Versicherung zum Neuwert abschliessen

Wichtig ist die Vereinbarung der Versicherungssumme zum Neuwert, das heisst zum heutigen Neuanschaffungspreis. Die Gegenstände im Haushalt sollten daher zum Wiederbeschaffungspreis bewertet werden. Achten Sie darauf, dass die Versicherung eine automatische Teuerungsanpassung enthält, bei der die Versicherungssumme an den Hausratsindex oder an den Index der Konsumentenpreise angepasst wird. Nur mit diesen Massnahmen lässt sich sicherstellen, dass im Schadenfall die volle Entschädigung ausgerichtet wird.

Haushaltversicherung: Hausrat und Haftpflicht kombiniert

Die meisten Versicherer bieten einen kombinierten Versicherungsschutz, bestehend aus Hausrat- und Haftpflichtversicherung. In der Regel dürfte diese Lösung etwas günstiger sein als zwei einzelne Policen.

Vorgehen bei einem Schadenfall

  • Melden Sie jeden Schaden umgehend der Versicherung.
  • Heben Sie beschädigte Sachen bis zur Besichtigung durch die Fachperson der Versicherung auf.
  • Nach einem Einbruch oder Raub müssen Sie diesen der Polizei anzeigen. Der Versicherung sollte ein möglichst vollständiges Verzeichnis aller gestohlenen Gegenstände einschliesslich der Rechnungsbelege vorgelegt werden.

Sparmöglichkeiten bei Hausratversicherungen

  • Mit individuell angepassten Policen können Sie Prämien sparen. So lassen sich zum Beispiel maximale Schadenssummen vereinbaren wie etwa für Diebstähle ausser Haus oder man erhöht den vereinbarten Selbstbehalt.
  • Den wohl grössten Spareffekt können gemeinsam lebende Paare durch das Zusammenlegen der Hausratversicherung in eine Police erzielen.
  • Schliessen Sie keine Mehrjahresverträge ab und beantragen Sie bei jeder Police das jährliche Kündigungsrecht.

Kündigung der Versicherung

  • Sie können Ihre Hausratversicherung ohne Begründung drei Monate vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit schriftlich kündigen.
  • Nach einem Schadenfall können Sie innert spätestens 14 Tagen, nachdem sie von der Auszahlung Kenntnis erhalten, kündigen. Die Deckung erlischt gemäss Gesetz aber mit dem Eintreffen des Kündigungsschreibens bei der Versicherung. Desgleichen kann die Versicherung die Police nach Erledigung eines Schadenfalls bei erfolgter Auszahlung künden.

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto