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Stockwerkeigentum: Welche Versicherungen brauchen Sie?

Als Stockwerkeigentümerin oder Stockwerkeigentümer sind Sie Teil einer Gemeinschaft und besitzen mit anderen Teile der Liegenschaft. Darum sollten Stockwerkeigentümergemeinschaften wichtige Versicherungen abschliessen. Weitere Versicherungen schliessen Stockwerkeigentümer je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis individuell ab.

Stockwerkeigentümer sollten wichtige Versicherungen gemeinsam abschliessen und mit Zusatzversicherungen ergänzen, je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis.
Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer sollten wichtige Versicherungen gemeinsam abschliessen und mit Zusatzversicherungen ergänzen, je nach persönlichem Sicherheitsbedürfnis.

(rh/pg) Ausser in den Kantonen Genf, Tessin, Appenzell Innerrhoden (ohne Bezirk Oberegg) und Wallis ist die Gebäudefeuerversicherung überall obligatorisch. Sie sollten sie auch abschliessen, wenn Sie in einem Kanton leben, wo sie freiwillig ist. Die Gebäudeversicherung ist eine Feuer- und Elementarschadenversicherung und deckt Schäden durch Erdrutsche, Felsstürze, Feuer, Hagel, Hochwasser, Lawinen, Schneedruck, Steinschläge oder Stürme am Gebäude. Es werden jedoch nicht alle Schäden von der Gebäudeversicherung gedeckt. Darum empfiehlt es sich während der Nutzung Ihr Zuhause mit Zusatzversicherungen abzusichern:

Zusatzversicherungen für die Gemeinschaft

  • Die Privathaftpflichtversicherung der einzelnen Stockwerkeigentümerzahlen in der Regel nicht, wenn zum Beispiel eine Tanne auf dem gemeinsamen Grundstück umstürzt und auf die Garage des Nachbarn fällt. Für solche Schäden haften Miteigentümer solidarisch. Darum benötigt die Stockwerkeigentümergemeinschaft eine Gebäudehaftpflichtversicherung.
  • Die Gebäudeversicherung deckt Wasserschäden durch Elementarereignisse, aber keine Schäden durch Wasserrückstau, Rohrleitungsbrüche oder Regen-, Schnee- und Schmelzwasser. Für solche Schäden sollte die Gemeinschaft eine Wasserversicherung abschliessen.
  • Die Gebäudeversicherung deckt auch Glasschäden durch Elementarereignisse. Wenn aber beispielsweise Kinder eine Fensterscheibe im Treppenhaus einschlagen, zahlt sie nicht. Eine Glasversicherung übernimmt Schäden verursacht durch die Eigentümer und ihre Familien.
  • Verfügt die Immobilie mit Ihrem Stockwerkeigentum über eine Photovoltaikanlage empfiehlt sich eine entsprechende Solaranlagenversicherung. Solaranlagen sind zwar in den meisten Fällen in der obligatorischen Gebäudeversicherung gegen Feuer- und Elementarschäden versichert. Jedoch sind damit nicht alle Risiken dieser technischen Anlagen gedeckt.
  • Erdbeben sind Elementarereignisse, aber nicht durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Der Abschluss einer Erdbebenversicherung ist sinnvoll, denn im Falle eines Bebens können die Schäden sehr kostspielig sein. 

Zusatzversicherungen für Stockwerkeigentümer

  • Falls die Gemeinschaft keine Glasversicherung abschliesst, können Sie sie auch individuell abschliessen. Sie übernimmt Glas- und Keramikschäden, die Sie oder Ihre Familie in Ihrer Wohnung verursachen.
  • Die Glasversicherung zahlt aber nicht, wenn zum Beispiel Ihr Sohn einen Ball in die Fensterscheibe eines Nachbarn schiesst. Dafür brauchen Sie eine Privathaftpflichtversicherung. Sie deckt Personen- und Sachschäden an Dritten.
  • Falls Sie Ihre Eigentumswohnung vermieten, ist eine Rechtsschutzversicherung eine Überlegung wert. Denn Streitigkeiten zwischen Mieter und Vermieter kommen immer wieder vor.
  • Gerade neue Gebäude sind oft mit moderner Technik ausgerüstet. Ob Smart Home-Optionen, Kücheneinbaugeräte oder der Whirlpool auf der Terrasse – Schäden sind nicht ausgeschlossen, weshalb der Abschluss einer Gebäudetechnikversicherung Sinn macht. 

Häufige Fragen

  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto