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Welche Versicherung haftet im Falle von Überschwemmungsschäden?

Überschwemmungen und Hochwasser gelten versicherungstechnisch als Elementarereignisse. Im Schadenfall kommt die Gebäudeversicherung dafür auf – jedoch nicht für alle Schäden.

 Versicherung für Überschwemmungen
Gebäude und Inventar können durch Überschwemmungen verheerend in Mitleidenschaft gezogen werden.

(stö) Gebäude und Inventar können durch Überschwemmungen verheerend in Mitleidenschaft gezogen werden. Für Eigentümer und Mieter sind solche Ereignisse zumeist sehr belastend. Umso wichtiger ist es, über einen vollständigen Versicherungsschutz zu verfügen, und allfällige Lücken zu schliessen, damit bei Überschwemmungsschäden wenigstens die materielle Seite gedeckt ist.

Haus und Herd: Deckung durch Gebäudeversicherung

Schäden durch Überschwemmungen am Gebäude und an Gebäudeteilen sind in der Regel durch die Gebäudeversicherung gedeckt. Mit versichert sind mit dem Bauwerk fest verankerte Einrichtungsgegenstände wie Küchen, Waschmaschinen, Einbauschränke, Boden- und Wandbeläge, Cheminéeöfen etc.

Im Fall von Überflutungen übernimmt die Gebäudeversicherung die Kosten für die Reparatur bzw. den Ersatz sowie – im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen – die Kosten für die Aufräumarbeiten.

Ihre Fahrhabe: Deckung durch Hausratsversicherung

Zum Hausrat gehören dem Privatgebrauch dienende bewegliche Sachen wie Möbel etc., aber auch Fahrnisbauten wie Garten- oder Schreberhäuschen. Werden diese bei einer Überschwemmung beschädigt oder zerstört, kommt die Hausratversicherung dafür auf – sofern zuvor eine abgeschlossen worden ist. Dies gilt auch für anderweitige durch Wasser verursachte Schäden. Davon ausgenommen sind Schäden an Motorfahrzeugen. Letztere sind durch die Kaskoversicherung gedeckt, dies je nach Art des Versicherungsabschlusses.

Wassereinbruch nicht immer ein Elementarereignis

Nicht jeder Wassereintritt in ein Gebäude gilt als Elementarschaden. Erfolgt ein Wassereinbruch aus anderen Gründen im Gebäude, wie durch gebrochene Leitungen, Kanalisationsrückstau, Grundwasser oder ein undichtes Dach etc., handelt es sich nicht um ein Elementarereignis. Schäden am Gebäude und an Gebäudeteilen sind in diesen Fällen nicht durch die obligatorische Gebäudeversicherung gedeckt. Viele Versicherer bieten aber zusätzliche Gebäudewasserversicherungen – wie «GVB Aqua» – mit einer erweiterten Deckung bei Wasserschäden an. Oftmals lassen sich dabei auch Folgekosten wie z.B. Mietertragsausfälle versichern.

Häufige Fragen

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