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Vorgehen bei Wechsel und Kündigung von Versicherungen

Jede Versicherung kann, wenn bestimmte Punkte gegeben sind, gekündigt werden. Auch Versicherungen für Wohneigentum. Wir haben zusammengefasst, wann und wie Sie kündigen können – und auf was Sie achten müssen.

Vorgehen bei Versicherungswechsel
Kündigen müssen Sie auf alle Fälle schriftlich. Ihr Kündigungsscheiben ist ein einfacher Brief und muss einige zwingende Informationen enthalten.

(pg) Geht es um Versicherungen, egal ob Krankenkasse, Hausrat- oder Autoversicherung, sind Herr und Frau Schweizer treu. Die Wechselwahrscheinlichkeit unterscheidet sich je nach Versicherung, ist aber generell recht tief. 2021 haben laut dem Versicherungsmonitor der Universität Luzern 28% der befragten Personen eine Versicherung gewechselt und/oder neu abgeschlossen. Grundsätzlich wechseln wir also ungern unsere Versicherung, obwohl der Markt so transparent ist wie noch nie.  Möglicherweise hat das auch damit zu tun, dass wir die Umtriebe einer Versicherungskündigung überschätzen.

Kündigungsrecht als Bedingung des Versicherungswechsels

Denn Versicherungen können problemlos gewechselt werden. Oft gilt zwar bei Versicherungen eine Mindestvertragslaufzeit, vor deren Ablauf keine ordentliche Kündigung möglich ist. Diese darf aber drei Jahre nicht überschreiten. Und Sie haben das Kündigungsrecht, wenn der Vertrag ausläuft, ein Schadenfall eintritt oder die Prämie erhöht wird.

  • Wenn der Vertrag ausläuft, müssen Sie ihn fristgerecht schriftlich kündigen. Dies entspricht einer ordentlichen Kündigung. Falls Sie das vergessen, verlängert sich der Vertrag stillschweigend. Die Kündigungsfrist bestimmt, wann Sie spätestens die Kündigung einreichen müssen, damit sie auf das gewünschte Datum gültig ist. Die meisten Versicherer haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten. Entsprechend muss das Kündigungsschreiben drei Monate vor Ablauf der Police  bei der Versicherung sein. Alle Informationen zu Fristen oder Vertragsablauf finden sich in den jeweiligen Versicherungsbedingungen.
  • Wenn ein Schadenfall eintritt, können Sie den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigen, sobald der Schadenersatz ausbezahlt worden ist. In der Regel haben Sie 14 Tage Zeit. Die Prämie wird pro rata temporis anteilmässig zurückbezahlt – ausser im ersten Jahr nach Vertragsabschluss.
  • Wenn die Prämie erhöht wird, können Sie den Vertrag fristgerecht schriftlich kündigen, auch wenn die Prämienerhöhung nur einen Teil der Police betreffen sollte. Ihre Kündigung muss in der Regel spätestens am 31. Dezember bei der Versicherungsgesellschaft eintreffen. Wichtig: Nicht jede Versicherungspolice läuft am 31. Dezember ab. Wichtig ist, dass die Kündigung am letzten Tag des Versicherungsjahres beim Versicherer eingetroffen ist. Wenn die Gesellschaft die Prämie jedoch aufgrund einer Veränderung des Risikoprofils oder einer zusätzlichen Deckung erhöht hat, entfällt das Kündigungsrecht.
  • Wenn Sie Ihr Wohneigentum verkaufen, gehen alle Rechte und Pflichten aus den Versicherungsverträgen auf den neuen Eigentümer:innen über (Artikel 54 VVG). Diese können wählen, ob sie die Versicherungen nach der Handänderung weiterführen oder neue abschliessen wollen. Falls sie die Käufer:innen weiterführen wollen, erstatten sie Ihnen die bereits bezahlten Prämien pro rata temporis.
  • Wenn Sie Ihren Wohnsitz im Ausland verlegen, können Sie Versicherungen, die Sie nur vor Ereignissen in der Schweiz schützen, ausserordentlich kündigen.

Versicherungswechsel: Formvorschriften für eine Kündigung

Die Details zu den Kündigungsbedingungen sind meist vertraglich geregelt. Kündigen müssen Sie auf alle Fälle schriftlich. Ihr Kündigungsscheiben erfolgt als einfach oder besser eingeschriebener Brief oder mit eingescannten Dokumenten per E-Mail. Diese Informationen sind zwingend aufzuführen: 

  • Nummer der Police
  • Kündigungsdatum
  • Kündigungsgrund (Ablauf der Police, Schadenfall, Prämienerhöhung, Handänderung)

Selbstverständlich müssen Sie das Kündigungsschreiben rechtsgültig unterzeichnen. Mit einem eingeschriebenen Brief haben Sie auch den Beweis, in der Hand, fristgerecht gekündigt zu haben. Eine Kündigung per E-Mail sollten Sie sich vom Versicherer bestätigen lassen. Vorlagen für das Kündigungsschreiben haben viele Versicherungsgesellschaften im Internet online geschaltet. Schauen Sie unter «Services» oder ähnlich nach.

Widerrufsrecht von 14 Tagen

Mit dem revidierten Versicherungsgesetz, dass auf den 1. Januar 2022 in Kraft getreten ist, haben Versicherte mehr Rechte. Dazu gehört auch, dass nach Abschluss einer Versicherung ein Widerrufsrecht von 14 Tagen besteht. 

Häufige Fragen

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