Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon
Wohnen mit Haustieren

Katzen: Tipps zur artgerechten Haltung

Sie möchten einen samtpfotigen Mitbewohner bei sich aufnehmen? Wir geben Ihnen Tipps zur tiergerechten Haltung von Katzen.

Katzen machen es sich gerne auf dem Sofa oder dem Bett bequem
Bauernhofkatzen sind nicht für die Wohnungshaltung geeignet.

(mei) Eine wichtige Entscheidung, die Katzenhalterinnen und -halter treffen müssen, ist die des Freilaufs. Die ungehinderte Freilaufhaltung mit Katzenklappe ist unbestritten tiergerechter. Liegt die Wohnung aber in der Nähe von vielbefahrenen Strassen oder auf einer hohen Etage, kann eine Wohnungshaltung besser sein. Damit sie tiergerecht ist, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Von klein auf drinnen: Nicht jede Katze eignet sich als Stubentiger. So ist es unabdingbar, dass eine Wohnungskatze stets gehalten wird. Wenn Katzen einmal freien Auslauf und die unterschiedlichsten Umweltreize genossen haben, ist es ausserordentlich schwierig und sehr fragwürdig, sie an ein reines «Stuben-Leben» zu gewöhnen. Bauernhofkatzen sind deshalb nicht für die Wohnungshaltung geeignet. Die Umsiedlung einer «Heimkatze» von einer grösseren in eine kleinere Wohnung ist hingegen kein Problem, sofern das neue Zuhause alle Katzenbedürfnisse erfüllt.
  • Keine Einzelhaltung bei Berufstätigkeit: Katzen haben eine soziale Ader und dieser sollte unbedingt entsprochen werden. Auch wenn der Mensch die nötige Zuwendung leistet, ist es ratsam, Kontakte mit sozialisierten Artgenossen zu ermöglichen. Gerade bei Berufstätigen ist es daher zentral, mit Artgenossen sozialisierte Wohnungskatzen nicht einzeln zu halten, da diese sonst vereinsamen würden. Anders ist es bei Einzelgängerkatzen, die kein weiteres Tier neben sich dulden.

Zimmer mit Aussicht

Ebenso wichtig ist es, den Lebensraum zum Wohl der Samtpfoten zu gestalten: Pro Katze braucht es mindestens ein stets zugängliches Zimmer. Darüber hinaus muss der Schlafplatz mit Bedacht gewählt werden, was Katzen meist selbst erledigen. Warme, weiche, dunkle Ruheplätze – frei von Zugluft und Störungen – wie beispielsweise die Schublade eines Kleiderkastens sind bevorzugte Nachtlager. Erforderlich sind weiter erhöhte Liegeplätze und die Möglichkeit, die Räume dreidimensional zu nutzen. Sprich, erhöhte «Aussichtsplattformen» wie Bücherregale sollten zugänglich sein. Auch der Blick von einem abgesicherten Balkon oder Fenster lässt Katzen-Herzen höherschlagen.

Katzensicherer Balkon

Wohnungskatzen mit Zugang zu einem Balkon oder einer Terrasse leben mitunter gefährlich: Vögel fliegen nicht nur vorbei, sondern machen es sich auf der Brüstung gemütlich, Bienen statten Blüten einen Besuch ab, und auch auf der Strasse kann es einiges zu sehen geben. Bei so viel Ablenkung ist es schnell passiert, dass eine Katze für einen Moment unachtsam ist und ihr Gleichgewicht verliert. Tut sie dies auf einem nicht abgesicherten Balkon oder einer ebensolchen Terrasse, kann dies schlimme Folgen haben: Je nach Höhe des Falls kommt die Mieze nicht bloss mit Prellungen davon. Eine Einzäunung des Balkons oder der Terrasse beugt dieser Gefahr vor.

Durchgehende Einzäunung empfehlenswert

Die gute Nachricht: Für jeden Balkon und jede Terrasse gibt es das passende Netz. Je grösser die einzuzäunende Fläche jedoch ist, desto teurer wird das Unterfangen. Da Katzen gewiefte Kletterkünstler sind, empfiehlt sich eine durchgehende Einzäunung, so dass alle Seiten gesichert sind. Ansonsten klettert die Katze am Netz hoch und hangelt sich dann auf die Aussenseite – womit die Schutzfunktion des Netzes hinfällig wird.

Der Vermieter redet mit

Der Grundsatz, der für die Haltung von Hunden und Katzen gilt, kommt auch bei baulichen Veränderungen wie dem Anbringen eines Katzennetzes oder eine Katzenklappe zur Anwendung: Der Vermieter muss im Vorfeld seine Zustimmung erteilen. Doch auch bei einem positiven Entscheid ist es damit in der Regel nicht einfach gemacht: Die Zustimmung des Vermieters erfolgt oft mit der Auflage, dass der Mieter oder die Mieterin beim Auszug den ursprünglichen Zustand wiederherstellen lässt – für die damit verbundenen Kosten muss er oder sie selbst aufkommen. Zumindest im Falle von Katzennetzen sind diese glücklicherweise gering.

Kratzbaum und Katzentoilette

  • Zur tiergereichten Einrichtung gehören ferner einige ausgewiesene «Katzen-Utensilien» wie z.B. ein Kratzbaum. Oder möchten Sie, dass Ihr kleiner vierbeiniger Freund seine Krallen an Möbeln, Vorhängen oder Tapeten wetzt?
  • Eine Schale mit Katzengras hilft Ihrem Etagentiger zudem, die Haarballen aus dem Magen zu beseitigen, die durch das Ablecken und die Pflege des Fells entstanden sind.
  • Ebenfalls ein Muss für jedes Büsi sind ein Futternapf und mindestens zwei an verschiedenen Orten platzierte Wasserschälchen.
  • Bei der Katzentoilette gilt die Faustregel: Eine Toilette mehr als Katzen im Haushalt leben. Die Toilette muss offen sein und darf nicht unter Möbelstücken wie einem Waschbecken platziert werden. Zudem brauchen die Katzen freie Sicht, wenn sie sich in der Toilette aufhalten. Weiter muss sich die Toilette an einem anderen Ort als der Futterplatz befinden.
  • Ungefährliche Spielobjekte wie beispielsweise Kartonschachteln mit fremden Gerüchen runden das «Katzenparadies» in den eigenen vier Wänden ab.
  • Artikel von:
  • hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto