Einkaufswagen Suchen
Finanzieren & Kaufen
Recht
Bauen & Renovieren
Sichern & Versichern
Wohnen
Garten & Balkon
Nach dem Umzug

Umzugsplanung: Nach dem Umzug

Der Umzug ist vollbracht, und Sie sind daran, sich am neuen Ort einzurichten. Erfahren Sie jetzt, was es nach dem Umzug zu tun gibt und worauf Sie achten sollten.

 Fussmatte und Namensschild können gleich nach dem Umzug montiert werden
Montieren Sie gleich Ihr Namensschild.

Die ersten Handgriffe in der neuen Wohnung

  • Montieren Sie die neuen Namensschilder an Briefkasten, Haus- und Wohnungstür, falls Ihr Vermieter diese Aufgabe nicht übernimmt.
  • Notieren Sie den Zählerstand von Strom, eventuell auch Gas, Heizung und Warmwasser.
  • Melden Sie allfällige weitere Schäden innert drei Tagen schriftlich an die Umzugsfirma.
  • Falls Sie eine Mängelliste erstellen, so schicken Sie sie innert zehn Tagen eingeschrieben an den Vermieter.
  • Stellen Sie sich bei Ihren neuen Nachbarn vor. Das erleichtert das künftige Zusammenleben unter dem gemeinsamen Dach und hilft Ihren Kindern, erste Kontakte zu den Nachbarskindern zu knüpfen.
  • Lassen Sie Wand- und Deckenleuchten vom Elektriker installieren.
  • Lassen Sie den Internetanschluss, den TV-Anschluss und ggf. den Festnetzanschluss von Ihrem Provider installieren, falls Sie das nicht selbst tun möchten.
  • Bevor Sie bauliche Veränderungen oder grössere Veränderungen im Garten (z.B. das Zurückschneiden von Bäumen) vornehmen, holen Sie das Einverständnis des Vermieters ein.

Versicherungen anpassen

Nach einem Umzug ist es an der Zeit, seinen allgemeinen Versicherungsschutz zu überprüfen.

  • Kontrollieren Sie, ob die Hausratversicherung angepasst werden muss. Denn häufig sind mit einem Umzug Neuanschaffungen verbunden, welche den Wert des Hausrats erhöhen.
  • Wer in ein Eigenheim zieht, muss eine Gebäudeversicherung abschliessen. Diese umfasst verschiedene Versicherungsleistungen, die teilweise obligatorisch sind. Darunter fallen eine Haftpflichtversicherung sowie Brand- und Elementarschäden. Zusätzlich lohnt es sich, eine Wasserschaden- und Glasbruchversicherung abzuschliesssen.
  • Artikel von:
  • Welti Furrer und hausinfo
  • Bildmaterial:
  • istockphoto

Links