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Die Interessen sind unterschiedlich. Mieter:innen wollen möglichst wenig für Schäden bezahlen, Vermieter:innen wollen die Wohnung in einem anständigen Zustand zurück, damit sie sie problemlos vermieten können. Je besser Sie sich auf die Wohnungsabgabe vorbereiten, desto einfacher läuft sie ab.
(rh) Mieter:innen müssen die Wohnung am letzten Tag der Mietdauer während den üblichen Geschäftszeiten abgeben. Im Mietvertrag wird in der Regel der auf das Mietende folgende Tag (bis 12 Uhr) als Rückgabetag vereinbart. Bei der Wohnungsabgabe müssen die Mieter:innen alle Schlüssel abgeben, auch nachgemachte.
Der Mieter:innen müssen die Wohnung und alle Nebenräume (Keller, Estrich usw.) räumen und die Wohnung gründlich reinigen. Neben einer Grundreinigung in der ganzen Wohnung (inklusive Fenster, Fensterrahmen, Fensterläden, Rollläden und Jalousien) müssen Küche und Bad gründlich gereinigt werden. Die Mieter:innen müssen zum Beispiel Kalkablagerungen im Badezimmer und WC oder Fettrückstände im Dunstabzug entfernen, alle Teppiche shampoonieren, Selbstklebefolien in Einbauschränken entfernen und Löcher in den Wänden verputzen.
Lassen die Mieter:innen ein Reinigungsinstitut die Wohnung putzen, sollten sie darauf bestehen, dass im Pauschalpreis eine Abnahmegarantie enthalten ist, Vertreter:innen des Reinigungsinstituts bei der Abgabe anwesend sind und allfällige Nachreinigungsarbeiten sofort erledigt werden.
Wenn Mieter:innen ausziehen, müssen sie das Mietobjekt der Verwaltung ordnungsgemäss zurückgeben. Artikel 267 des Obligationenrechts definiert, was das konkret heisst:
Die Vermieter:innen müssen den Zustand der Sache prüfen, darum ist eine Wohnungsabnahme mit den Mieter:innen unumgänglich. Nachträglich können die Vermieter:innen keine Mängel geltend machen, die die neuen Mieter:innen rügen. Vermieter:innen und Mieter:innen können eine Fachperson für die Wohnungsabnahme beiziehen.
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